Kneipen und Kultur: Niedersachsen – Land lockert Corona-Regeln
5. Juni 2020Am Montag tritt Niedersachsen in die vierte von fünf Lockerungsstufen in der Corona-Pandemie ein. Diese soll vorerst bis zum 22. Juni gelten und betrifft besonders Gastronomie, Kulturszene und den Tourismus.
Details hat die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag vorgestellt. Dabei machte sie deutlich: „Alles was erlaubt ist, ist unter Auflagen erlaubt.“ Zudem rät Schröder weiterhin dazu, zurückhaltend zu sein. Nicht alle Angebote sollten genutzt werden, nur weil dies möglich sei.
Corona-Lockerungen: Kneipe und Kultur im Freien
Ab Montag beginnt die vierte Stufe der Corona-Lockerungen: Erlaubt sind etwa Kneipenbesuche, Busreisen und größere Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmenden.
Folgende Änderungen gelten ab Montag:
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben.
- Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent ausweiten.
- An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen.
- Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Bars und Kneipen wieder öffnen.
- Spezialmärkte mit Eintritt unter freiem Himmel – etwa Flohmärkte und Tuchmärkte – sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen.
- Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.
- Sportler können wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten wie Schulungsräume nutzen.
- Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg.
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge und Einkäufe wieder verlassen.
- Angebote für Kinder und Jugendliche sind auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleiter-Card haben, mit bis zu zehn Personen möglich.
Discos, Shisha-Bars und Saunas bleiben dicht
Weiterhin untersagt ist die Öffnung von Clubs, Discos, Shisha-Bars, Opern- und Konzerthäusern, Messen und Kinos – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Dasselbe gilt laut Krisenstabschefin Schröder auch für Prostitution, Saunabesuche und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bis Ende August seien zudem Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche verboten.
Weitere Lockerungen könnten früher kommen
Die am Montag in Kraft tretende Lockerungsstufe soll zunächst bis zum 22. Juni gelten – statt bis zum 1. Juli. Das sei ein kürzerer Zeitraum als ursprünglich geplant, sagte Schröder. Sie erläuterte, dass der Krisenstab sämtliche Auflagen stets an den Infektionszahlen bemesse. Diese seien weiterhin auf niedrigem Niveau stabil, deshalb sei ein erhöhtes Tempo bei Lockerungen gerechtfertigt.