COVID-19 und Impfen in Vorpommern-Rügen
20. Februar 2021COVID-19 und Impfen
COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit SARS-CoV-2 auftreten kann. Der Krankheitsverlauf variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Anhand des empfohlenen Stufenplans wurde die Coronavirus-Impfverordnung erlassen, in der geregelt wird, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden.
Viele ausführliche Antworten auf Fragen zum Thema „COVID-19 und Impfen“ finden Sie
- in der Coronavirus-Impfverordnung,
- im Beschluss der STIKO für die Empfehlung zu den Personengruppen der COVID-19-Impfungen: “STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung“,
- im FAQ-Katalog des Robert Koch-Institutes: „COVID-Impfen vom RKI„,
- im Faktenblatt vom RKI zur Covid-19-Impfung,
- auf den Seiten der Bundesregierung: „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung“ ,
- auf den Seiten der Landesregierung: „Corona-FAQs zum Impfen von Regierung-MV“ und
- auf den Seiten des Landesamt für Soziales und Gesundheit MV: “Impfen gegen Corona“.
Wo wird geimpft?
In unserem Landkreis Vorpommern-Rügen wurde ein Impfzentrum in der Hansestadt Stralsund, Rostocker Chaussee 110 (SIC) eingerichtet. Dieses wird durch 4 mobile Impfteams unterstützt, welche am 27. Dezember 2020 mit den ersten Impfungen direkt in Pflegeheimen begonnen haben.
Zusätzlich zum bestehenden Angebot in Stralsund werden in Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten, Bad-Sülze und Grimmen Impfzentren entstehen. Ab dem 01. März 2021 sollen in den vier zusätzlichen Impfzentren die ersten Impfungen möglich sein. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die notwendigen Strukturen für das Impfen vor Ort bereitzustellen. Die mobilen Teams werden weiterhin im Einsatz bleiben.
Eine Impfung im Testzentrum ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe durch die zentrale Vergabestelle möglich. Zur telefonischen Terminvereinbarung wird jeder Bürger persönlich per Brief eingeladen.
Wer wird wann geimpft?
Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben Personen,
1. die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert,
2. die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in medizinischen und ambulanten Einrichtungen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und
4. Personen, die im Auftrag einer der im Punkt 3 genannten Einrichtungen im Ausland tätig sind.
Es erfolgen 2 Impfungen innerhalb von 28 Tagen. Die Impfungen sind kostenlos. Es besteht keine Impfpflicht!
Ab dem 27. Dezember 2020 werden Personen in Senioren- und Pflegeheimen geimpft.
Ab dem 12. Januar 2021 werden Senioren ab 80 Jahren geimpft, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben und ihren Hauptwohnsitz in MV haben. Diese Personen erhalten ab dem 7. Januar 2021 ein Einladungsschreiben, in dem das Prozedere der Terminvereinbarung beschrieben ist. Nur wer einen Brief erhält, kann telefonisch bei einem zentralen Callcenter einen Impftermin vereinbaren. Zweitwohnsitzbesitzer erhalten diesen Brief an ihrem Hauptwohnsitz.
Die weiteren Impfgruppen werden rechtzeitig persönlich informiert!
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Anhand des empfohlenen Stufenplans wurde die Coronavirus-Impfverordnung erlassen, in der geregelt wird, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden.
Viele ausführliche Antworten auf Fragen zum Thema „COVID-19 und Impfen“ finden Sie
- in der Coronavirus-Impfverordnung,
- im Beschluss der STIKO für die Empfehlung zu den Personengruppen der COVID-19-Impfungen: “STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung“,
- im FAQ-Katalog des Robert Koch-Institutes: „COVID-Impfen vom RKI„,
- im Faktenblatt vom RKI zur Covid-19-Impfung,
- auf den Seiten der Bundesregierung: „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung“ ,
- auf den Seiten der Landesregierung: „Corona-FAQs zum Impfen von Regierung-MV“ und
- auf den Seiten des Landesamt für Soziales und Gesundheit MV: “Impfen gegen Corona“.
Wo wird geimpft?
In unserem Landkreis Vorpommern-Rügen wurde ein Impfzentrum in der Hansestadt Stralsund, Rostocker Chaussee 110 (SIC) eingerichtet. Dieses wird durch 4 mobile Impfteams unterstützt, welche am 27. Dezember 2020 mit den ersten Impfungen direkt in Pflegeheimen begonnen haben.
Zusätzlich zum bestehenden Angebot in Stralsund werden in Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten, Bad-Sülze und Grimmen Impfzentren entstehen. Ab dem 01. März 2021 sollen in den vier zusätzlichen Impfzentren die ersten Impfungen möglich sein. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die notwendigen Strukturen für das Impfen vor Ort bereitzustellen. Die mobilen Teams werden weiterhin im Einsatz bleiben.
Eine Impfung im Testzentrum ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe durch die zentrale Vergabestelle möglich. Zur telefonischen Terminvereinbarung wird jeder Bürger persönlich per Brief eingeladen.
Wer wird wann geimpft?
Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben Personen,
1. die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert,
2. die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in medizinischen und ambulanten Einrichtungen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und
4. Personen, die im Auftrag einer der im Punkt 3 genannten Einrichtungen im Ausland tätig sind.
Es erfolgen 2 Impfungen innerhalb von 28 Tagen. Die Impfungen sind kostenlos. Es besteht keine Impfpflicht!
Ab dem 27. Dezember 2020 werden Personen in Senioren- und Pflegeheimen geimpft.
Ab dem 12. Januar 2021 werden Senioren ab 80 Jahren geimpft, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben und ihren Hauptwohnsitz in MV haben. Diese Personen erhalten ab dem 7. Januar 2021 ein Einladungsschreiben, in dem das Prozedere der Terminvereinbarung beschrieben ist. Nur wer einen Brief erhält, kann telefonisch bei einem zentralen Callcenter einen Impftermin vereinbaren. Zweitwohnsitzbesitzer erhalten diesen Brief an ihrem Hauptwohnsitz.
Die weiteren Impfgruppen werden rechtzeitig persönlich informiert!