Regulärer Schulstart bis Klasse sechs in drei Regionen
24. Februar 2021In drei Regionen Mecklenburg-Vorpommerns beginnt für die Schüler bis zur sechsten Klasse der Präsenzunterricht. Im Rest des Landes lernen die meisten Kinder weiter von zu Hause aus.
In Mecklenburg-Vorpommern kehren heute die ersten Schulen zum Regelbetrieb zurück. In der Hansestadt Rostock sowie in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen gilt für die Klassen eins bis sechs wieder Präsenzpflicht. Dort liegt der Corona-Inzidenzwert unter 50. In allen anderen Regionen des Landes und für die Größeren ab Klasse sieben geht es zunächst mit Distanzunterricht zu Hause weiter.
Maskenpflicht und Gesundheitsbescheinigung
Alle Schüler müssen Masken tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt und einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Eltern ihr Tochter von der Maskenpflicht in einer Grundschule auf Rügen befreien wollten. Außerdem müssen die Schüler eine Erklärung der Eltern mitbringen, aus der hervorgeht, dass die Kinder gesund sind nicht in einem Corona-Risikogebiet waren.
Abschlussklassen: Präsenzangebot oder -pflicht
Den Abschlussklassen wird hingegen landesweit Präsenzunterricht angeboten, um die Schüler bestmöglich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. In den drei Regionen mit weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen ist die Teilnahme daran Pflicht.
Die Regelungen nach den Winterferien im Überblick:
Sieben-Tages-Inzidenz seit mindestens zehn Tagen unter 50:
- Präsenpflicht in der Grundschule
- Präsenpflicht in den Klassenstufen 5 und 6
- Präsenzpflicht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
- in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
- Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab derKlassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
- In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.
Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:
- Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
- Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
- Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
- Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
- Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.
Sieben-Tages-Inzidenz seit zwei Tagen über 150:
- Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
- Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
- Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
- Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
- Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.