Zwei-Millionen-Grenze bei Überbrückungshilfe gefallen

Zwei-Millionen-Grenze bei Überbrückungshilfe gefallen

27. Februar 2021 Aus Von mvp-web

Stand: 27.02.2021 19:31 Uhr

Vom Corona-Lockdown betroffene Firmen können nun auch große Hilfsbeträge von mehr als zwei Millionen Euro beantragen. Hintergrund sind neue Vereinbarungen mit der EU-Kommission.

Ab sofort können Unternehmen auch November- und Dezemberhilfe über der bisherigen Grenze von zwei Millionen Euro beantragen. Die Möglichkeit sei freigeschaltet, teilte das Wirtschaftsministerium in Berlin mit. Unternehmen haben laut Ministerium nun die Wahl zwischen verschiedenen Beihilferahmen. Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe könnten bundesweit einheitlich über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes

Für November und Dezember 2020 können Unternehmen, die direkt vom Lockdown betroffen waren – etwa Restaurants – Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum bekommen. Auch entgangene Gewinne könnten nun berücksichtigt werden – nicht nur Verluste.

Für Abschlagszahlungen ist der Bund zuständig, für die Abwicklung der eigentlichen Zuschüsse sind es die Länder. Bislang wurden laut Wirtschaftsministerium rund 7,2 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt.

Der Bund habe rund 93 Prozent an bisherigen Abschlagszahlungen geleistet. Die regulären Auszahlungen seien bei der Novemberhilfe seit 12. Januar Sache der Länder, bei der Dezemberhilfe seit 1. Februar. Den jüngsten Schritten vorangegangen waren Entscheidungen der EU-Kommission. Unter anderem wurden Höchstbeträge für Corona-Beihilfen heraufgesetzt.