Abschiebung ukrainischer Familien? Härtefallkommission entscheidet
1. März 2021Die Härtefallkommission wird Ende März darüber entscheiden, ob zwei Familien aus der Ukraine in Deutschland bleiben dürfen. Die Asylanträge der Familien, die seit fast sieben Jahren in Bad Kleinen und Wismar wohnen, waren abgelehnt worden.
Deshalb droht ihnen die Abschiebung. Von der Härtefallkommission werden dann humanitäre und persönliche Gründe, aber auch der Stand der Integration berücksichtigt. Die beiden Familien haben unbefristete Arbeitsverträge, die Frauen arbeiten in Pflegeberufen, die Männer als Facharbeiter, die Kinder gehen zur Schule. Alle sprechen gut deutsch.
80 Prozent aller Fälle positiv beschieden
Die Härtefallkommission gibt dann eine Empfehlung an den Staatssekretär des Innenministeriums, Thomas Lenz (CDU). Dieser hatte bereits erklärt, er kenne keinen ähnlich gelagerten Fall, bei dem er abgelehnt habe, dass die Familie bleiben könne. Die Härtefallkommission, die erst dann zum Zuge kommt, wenn alle anderen Verfahren abgeschlossen sind, hat in den vergangenen drei Jahren für 74 Personen eine Abschiebung verhindert. Das sind gut 80 Prozent der Fälle. Die beiden ukrainischen Familien hoffen, dass das bald auch für sie gilt.