Corona: SH beschließt Quarantäne-Regeln für Reisende
24. Juni 2020Schleswig-Holstein verschärft seine Regeln für Reisende innerhalb Deutschlands. Die Jamaika-Koalition hat am Mittwoch beschlossen, die Quarantäne-Verordnung entsprechend anzupassen.
Demnach müssen sich Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots nach Einreise für zwei Wochen in Quarantäne begeben – es sei denn, es gibt einen negativen Corona-Test. Der Test darf laut Beschluss nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt und muss durch ein ärztliches Zeugnis nachweisbar sein. Gelten soll die Regel, die sich an den Corona-Maßnahmen für Reisende aus dem Ausland orientiert, ab Donnerstag (25.6.).
Als Corona-Hotspot gilt ein Gebiet, in dem es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Die Landesregierung reagiert mit der Verschärfung auf den Massenausbruch beim Fleischanbieter Tönnies in Nordrhein-Westfalen.
Regierung verhängt Quarantäne über Reisende aus Corona-Gebieten
Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. Die Verordnung soll am Mittwoch beschlossen werden.
Landesregierung setzt auf Eigenverantwortung
Personen müssen nach der neuen Regel unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft, um sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Sie dürften auch nicht selbst einkaufen gehen, wie ein Sprecher des Sozialministeriums präzisierte. Dass die Regel auch wirklich eingehalten wird, dafür sind die Reisenden selbst verantwortlich, teilte die Landesregierung NDR Schleswig-Holstein auf Nachfrage mit. Hotelbetreiber und Vermieter von Ferienwohnungen trügen demnach keine Verantwortung.
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gehen einen anderen Weg: Dort wurde ein striktes Beherbergungsverbot für Touristen aus der Region Gütersloh verhängt. Es gilt nicht, wenn ein aktueller negativer Corona-Test vorliegt. In Schleswig-Holstein habe man sich gegen ein Beherbergungsverbot entschieden, weil Juristen des Landes zu der Einschätzung gelangt seien, dass die Quarantäne-Regelung das geeignetere Mittel für den Umgang mit der Situation sei, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.
Hoteliers bislang unsicher wegen fehlender Vorgaben
Die Unsicherheit bei den Hoteliers in Schleswig-Holstein bleibt groß, weil noch konkrete Vorgaben vom Land fehlen. Ihnen ist besonders wichtig, die Frage zu klären, ob ein Hotel überhaupt ein geeigneter Ort für eine zweiwöchige Quarantäne ist, teilte der Hotel- und Gaststättenverband mit. Aus einem Leitfaden vom Land zur Wiederöffnung von Hotels Mitte Mai heißt es: Wer sich während seines Aufenthalts infiziert, muss abreisen – kann also nicht für die Quarantäne im Hotel bleiben. Auch aus Angst, andere Gäste zu gefährden, wünschen sie sich klare Handlungsanweisungen, so der Verband. In Schleswig-Holstein selbst liegt die Zahl der Neuinfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau.
Großveranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern weiter verboten
Die Landesregierung plant außerdem ab Montag weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen: Familienfeiern oder Empfänge mit bis zu 50 Menschen, bei denen der Abstand teilweise eingehalten werden kann, sind draußen und drinnen wieder erlaubt. Allerdings muss der Gastgeber die Kontaktdaten der Gäste erfassen und vier Wochen lang aufbewahren. Auf Messen, Floh- und Landmärkten gilt dann die maximale Besucherzahl von 250 Personen im Freien und 100 Personen in Räumen.
Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr entfallen
Außerdem soll die Sperrstunde in der Gastronomie – also die Beschränkungen der Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr – wegfallen. Auch Buffets sollen wieder gestattet werden. „Alle nun anstehenden Schritte können wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). „Ich hoffe, dass die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden.“ Die Abstands- und Hygieneregeln seien immer noch nötig.
Weitere Lockerungen in den kommenden Wochen geplant
Großveranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern bleiben allerdings weiterhin untersagt. Sportdarbietungen bleiben auf die Außenbereiche beschränkt. Die ergänzte Verordnung für alle diese Lockerungsregelungen soll am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zum Montag nächster Woche in Kraft treten. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, könnten am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen.