Neue Corona-Verordnung gilt: Mehr Freiheiten in MV
10. Juli 2020In Mecklenburg-Vorpommern können sich die Menschen von heute an wieder ohne strenge Kontaktbeschränkungen treffen. Die Corona-bedingte Höchstgrenze für den öffentlichen Raum von zehn Personen gilt ab sofort nicht mehr. Dagegen bleibt es weiterhin bei der Einhaltung des Abstandsgebots und der Mund-Nasenschutz-Pflicht.
In Mecklenburg-Vorpommern können sich die Menschen von heute an wieder ohne strenge Kontaktbeschränkungen treffen. Die Corona-bedingte Höchstgrenze für den öffentlichen Raum von zehn Personen gilt ab sofort nicht mehr. Dagegen bleibt es weiterhin bei der Einhaltung des Abstandsgebots und der Mund-Nasenschutz-Pflicht.
Mehr Besucher dürfen zu Veranstaltungen
Die heute in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung des Landes erlaubt auch wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen. In Innenräumen dürfen fortan 200 statt wie bisher 100 Personen zusammenkommen. Im Freien wird die Obergrenze von 300 auf 500 Personen angehoben. In Ausnahmefällen kann auch jeweils die doppelte Anzahl genehmigt werden. Gaststätten dürfen bis 2 Uhr nachts öffnen. Bislang galt Mitternacht als Sperrstunde. Bars, Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
Frühstücksbüffets in Hotels wieder erlaubt
In Hotels dürfen wieder Frühstücksbuffets aufgebaut werden, an denen sich die Gäste selbst bedienen. Mit Busreisegruppen dürfen erstmals seit März auch wieder Tagestouristen ins Land. Zudem fällt die Beschränkung weg, dass Reisebusse wegen des Abstandsgebots nur zum Teil besetzt werden dürfen. Das lässt auch einheimische Reiseanbieter auf eine Belebung des zuletzt völlig zusammengebrochenen Bustourismus hoffen. Individuelle Tagesreisen zu Stränden und Seen oder zu Sehenswürdigkeiten bleiben allerdings weiterhin untersagt. Urlaubsaufenthalte in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind seit Wochen schon wieder möglich und wurden auch sehr gut gebucht.
Zuschauer begrenzt bei Sportwettkämpfen erlaubt
In sämtlichen Sportarten sind fortan wieder Training und auch Wettkämpfe vor Zuschauern zugelassen. In Hallen dürfen es maximal 200, im Freien bis zu 500 Besucher sein. Auch dort kann aber auf Antrag die Zuschauerzahl erhöht werden. Die zum Schutz der besonders gefährdeten Bewohner verhängten restriktiven Besuchsbeschränkungen für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden zum 13. Juli maßgeblich gelockert. Von Montag an sind dort wieder täglich Besuche möglich.