Folgende Maßnahmen gelten von Freitag an

Folgende Maßnahmen gelten von Freitag an

15. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 15.04.2021 20:19 Uhr

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reagiert mit drastischen Einschränkungen auf die angespannte Corona-Lage. Von Freitag an gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre, ein Einreiseverbot sowie Schließungen von Dienstleistungen und Kultureinrichtungen.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten von Freitag an verschärfte Corona-Regeln. Als Grund wurden die angespannte Lage in den Krankenhäusern sowie die hohen Inzidenzwerte genannt. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen“, teilte Vize-Landrat Thomas Müller am Donnerstagabend mit.

Folgende Maßnahmen gelten von Freitag an:

  • Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 21 und 6 Uhr darf im gesamten Kreisgebiet die eigene Unterkunft beziehungsweise das eigene Grundstück ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden.
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderung nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderung erforderlich ist.
  • Einreiseverbot: Die Einreise in das Kreisgebiet ist ohne triftigen Grund verboten. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Berufsausübung sowie Besuche bei der Kernfamilie.
  • Einschränkungen beim Sport: Individualsport darf nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.
  • Schließung von Kultureinrichtungen und Dienstleistungen: Zoos, Tierparks, Museen, Fahrschulen, Bibliotheken sowie körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen. Bei Friseurbesuchen müssen die Auflagen eingehalten werden.