Bundes-Notbremse kommt: Friseure, Baumarkt, Schule: Wo Sie jetzt überall einen Schnelltest brauchen – und wo nicht

Bundes-Notbremse kommt: Friseure, Baumarkt, Schule: Wo Sie jetzt überall einen Schnelltest brauchen – und wo nicht

22. April 2021 Aus Von mvp-web

14:26:59

Die Notbremse kommt und mit ihr die Selbsttest-Pflicht. Das neue Gesetz könnte schon kommende Woche in Kraft treten. Für den Besuch beim Friseur, Baumarkt und im Zoo brauchen Sie dann einen Schnelltest.

Bisher konnten die Bundesländer selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie im Kampf gegen die Corona-Pandemie anwenden. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes ändert sich das. Das neue Gesetz gilt in Landkreisen, Städten und Regionen mit einer mindestens dreitägigen 7-Tages-Inzidenz von über 100.

Neben Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und verschärften Einkaufsregeln bringt die Novelle auch eine bundesweite Test-Pflicht. 22 Mal ist das Wort „Test“ auf den 16 Seiten des Gesetzes genannt.
Verbraucher brauchen in Regionen mit einer hohen Inzidenz-Zahl einen negativen Corona-Test, wenn sie zum Friseur wollen, Kleidung, Schuhe, Möbel, Elektrogeräte oder Schrauben kaufen wollen und mit der Familie in den Zoo wollen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Fallbeispiel: Lag die Inzidenz in Ihrem Wohnort am Montag und Dienstag bei 102 und sank sie am Mittwoch auf 97, so gilt die Notbremse dann nicht. War der Wert allerdings am Montag, Dienstag und Mittwoch bei über 100, greift die Notbremse dann ab Donnerstag. Derzeit erreichen über 350 Landkreise in Deutschland eine stabile Inzidenz von über 100.

Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.


Wo kann ich mich testen lassen?

Verbraucher können zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 entweder einen Schnelltest oder einen Selbsttest durchführen lassen. Lassen Sie sich das Tests-Ergebnis elektronisch (per SMS, E-Mail oder Barcode) übermitteln.

Schnelltest (Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung durch Laien): Einen Schnelltest müssen Verbraucher in der Regel selbst mitbringen und die Testung vor Ort durchführen. Das Ergebnis gibt es innerhalb von maximal 20 Minuten. Möglich, dass Betriebe die Schnelltests für Laien in Rechnung stellen, wenn Kunden diese nicht selbst mitbringen. Ein Schnelltest kostet derzeit zwischen 3,95 Euro (zum Beispiel bei Aldi) und 6 Euro (zum Beispiel bei Amazon).

Verbände warnen: Kleine Betriebe können keine Mitarbeiter abstellen, um die Testung vor Ort durchzuführen. Hier müssten Kunden also einen Selbsttest vorliegen.

Selbsttest (Point-of-Care-Antigen-Schnelltest): Diesen Test gibt es in Testzentren, beim Hausarzt und in der Apotheke. Sie sind für Verbraucher kostenlos und werden vom medizinischen Fachpersonal durchgeführt. Das Ergebnis liegt auch hier nach maximal 20 Minuten vor. Zudem haben Händler wie dm, Edeka und Co. in vielen Bundesländern eigene Testzentren aufgestellt.

Wo in Ihrem Ort Testzentren sind, erfahren Sie unter der Einheitlichen Behördenrufnummer 115.

Unklar ist, was beim PCR-Test gilt. Der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests erfolgt durch medizinisches Personal und die Auswertung erfolgt durch Labore. Allerdings liegt das Test-Ergebnis dadurch auch viel später vor. In vielen Fällen sogar erst nach 24 Stunden. Im neuen Infektionsschutzgesetz werden allerdings „tagesaktuelle negative Corona-Tests“ von den Verbrauchern gefordert.

Erste Bundesländer setzen Testpflicht durch – Riesen-Chaos um Selbsttests an Schulen: Was Eltern jetzt wissen müssen.


Wo brauche ich einen negativen Corona-Test?

Beim Einkaufen

Verbraucher brauchen einen negativen Corona-Test, wenn sie in Möbelhäusern, Küchenstudios, Baumärkten, Modehäusern, Schuhgeschäften, Spielwarenläden, Kaufhäusern, Malls (außer Supermärkten oder Drogerien), Deko-Läden, Autohäuser (ohne Werkstatt), Elektromärkten und anderen Fachgeschäften einkaufen oder sich dort beraten lassen wollen.

Sofern die Inzidenz bei über 150 liegt, müssen die Geschäfte für den Kundenverkehr schließen. Sie dürfen ihre Ware dann kontaktlos per Click & Collect (Online oder telefonisch bestellen und im Markt abholen) und per Click & Deliver (Online oder telefonisch bestellen und sich die Ware nach Hause liefern lassen) verkaufen.

Bei Inzidenz-Werten von unter 100 ist kein Corona-Test nötig.

Beim Friseur

Bei Inzidenzwerten von über 100 brauchen Verbraucher in den betroffenen Regionen neben einem Termin auch einen negativen Corona-Test, wenn sie sich die Haare schneiden lassen wollen. Durch die Testpflicht müssen Friseurbetriebe bei hohen Inzidenzen (über 150) nicht schließen.

Im Zoo, Tierpark oder in botanischen Gärten

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 dürfen nur die Außenbereiche von Zoo, Tierpark und botanischen Gärten öffnen. Verbraucher müssen beim Einlass einen negativen Corona-Test vorlegen.

Im Altersheim oder Pflegeheim

Wenn Verbraucher ihre Familienangehörige oder Bekannten im Altersheim oder Pflegeheim besuchen wollen, gilt eine bundesweite Testpflicht.

In der Schule

Zweimal wöchentlich sollen Schüler und Lehrer auf das Coronavirus getestet werden. Nur mit einem negativen Testergebnis sollen sie am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Liegt die Inzidenz bei über 165 gilt ein Distanzunterricht. Dann ist kein Test nötig.

Auf der Arbeit

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen. Ist das nicht möglich, weil ihre Präsenz etwa aus unterschiedlichen Gründen zwingend erforderlich ist, müssen Betriebe ihren Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

Auf Reisen

Deutschland gilt im Ausland als Risikogebiet. Nahezu alle europäischen Länder verlangen deshalb einen negativen PCR-Test. Reisende sollten sich unbedingt erkundigen, welche Regeln bei der Einreise gelten. Informationen stellen immer die Flugairlines und der Flughafen bereit.


Wo brauche ich keinen Corona-Test?

Private Treffen

In der Öffentlichkeit oder Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes mit einem weiteren Menschen treffen – inklusive der zum Haushalt gehörenden Kindern unter 14 Jahren. Für diese Treffen ist kein Corona-Test nötig. Erlaubt sind zudem Zusammenkünfte zwischen den Angehörigen desselben Haushalts sowie von Ehe- oder Lebenspartnern – oder wenn ein Sorgerecht wahrgenommen wird.

Auf Beerdigungen

Auf Trauerfeiern sind zwar nun nicht mehr 15 sondern 30 Personen zugelassen, eine Testpflicht besteht dadurch aber nicht. Die nun höhere Personenzahl wurde beschlossen, um „dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen“.

Beim Einkaufen

Im Supermarkt, beim Discounter, im Getränkemarkt, im Reformhaus, Babyfachmarkt, Drogeriemarkt, Kiosk, in der Buchhandlung, in Sanitätshäusern im Reformhaus, im Blumenfachgeschäft, beim Floristen, in Tierbedarfsmärkten, Futtermittelmärkten und im Gartenmarkt brauchen Kunden keinen Corona-Test. Dort können sie weiterhin mit Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) und unabhängig von der Inzidenz einkaufen.

Auch in der Wäscherei oder Schneiderei können Sie Kleidung ohne Test abgeben – egal wie hoch die Inzidenz in Ihrem Ort ist.

In der Werkstatt oder bei Reparaturen

Gleiches gilt auch für Tankstellen und Werkstätte (Fahrrad, Roller oder Auto). Sie brauchen hier keinen negativen Test. Wenn Sie einen Klempner oder Handwerker bei sich zu Hause empfangen: Betriebe müssen ihre Mitarbeiter nun zweimal wöchentlich testen. Kunden betrifft das nicht.

Beim Arzt oder in der Apotheke

Apotheken und Hausärzte sind wichtige Anlaufstellen, um sich kostenlos testen zu lassen. Eine Testpflicht für beispielsweise Blutabnahme, eine medizinische Untersuchung oder das Abholen von Medikamenten besteht beim Arzt oder in der Apotheke nicht.

Bei der Bank, bei der Post, beim Notar oder bei Behörden

Bei der Bank gilt eine Masken-, aber keine Testpflicht. Wer sich über einen Kredit, einen Aktienplan oder seine Finanzen von seiner Bank beraten lassen will, kann das übrigens auch per Video-Call tun.

Päckchen und Briefe können Verbraucher auch weiterhin ohne Corona-Test in den Filialen abgeben oder abholen. Wenn sie beim Notar wichtige Dokumente unterschreiben müssen, gilt ebenfalls keine Test-Pflicht. Beim Rechtanwalt oder bei örtlichen Behörden gilt keine Testpflicht.


Ich wurde positiv getestet – was nun?

Keine Panik! Wenn Sie über einen Selbst- oder Schnelltest positiv getestet wurden, wenden Sie sich an die bundeseinheitliche Hotline 116 117. Dort wird Ihnen ein Corona-PCR-Test vermittelt, um das positive Ergebnis zu bestätigen. Sie können sich außerdem telefonisch an Ihren Hausarzt wenden. Während Sie auf das Ergebnis des PCR-Tests warten, sollten Sie sich in häusliche Quarantäne begeben.