So funktioniert die neue Corona-Ampel in MV

23. Juni 2021 Aus Von mvp-web

Stand: 23.06.2021 05:29 Uhr

Maskenpflicht, Testpflicht, Kontaktbeschränkungen: Welche Corona-Regeln in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern gelten, hängt künftig von mehreren Faktoren ab: Neben der Sieben-Tage-Inzidenz wirken sich auch die Covid-bedingten Krankenhausaufnahmen sowie die Auslastung der Intensivstationen aus.

Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet sich von der Sieben-Tage-Inzidenz als allein maßgeblichem Kriterium für die Festlegung der jeweils gültigen Corona-Regeln in den einzelnen Regionen. Künftig will das Land bei der Bewertung der Corona-Lage auf eine „risikogewichtete Einstufung“ und eine sechsstufige „Corona-Ampel“ zurückgreifen, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung erklärte, bei der sie auch weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen verkündete.

Sieben-Tage-Inzidenz bleibt wichtiger Faktor

Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt aber weiterhin ein wichtiger Faktor für die Festlegung der jeweils gültigen Regeln. Grundsätzlich gibt es sechs Stufen. Sie reichen von


grün („kontrollierte Situation“, Inzidenz 0 bis 10),


über gelb („niedriges Infektionsgeschehen“, Inzidenz >10 bis 35),


orange („mittleres Infektionsgeschehen“, Inzidenz größer 35 bis 50),


rot („hohes Infektionsgeschehen“, Inzidenz größer 50 bis 100),


dunkelrot („sehr hohes Infektionsgeschehen“, Inzidenz größer 100 bis 150),


bis hin zu violett („äußerst hohes Infektionsgeschehen“, Inzidenz größer 150).


Derzeit liegt der landesweite Inzidenzwert (Stand 22.06.2021) bei 2,1 – auch alle acht Regionen des Landes liegen unter zehn und somit im „grünen Bereich“, in dem die jüngst weiter gelockerten Maßnahmen gelten.

Zwei neue Faktoren

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über den Wert von 10 steigen sollte – oder danach auch über die anderen Grenzwerte 35, 50, 100 und 150, werden die Maßnahmen nach dem bisherigen Verfahren wieder verschärft. Künftig ist dies aber nicht zwingend der Fall, denn es kommen nun die beiden anderen Kriterien mit in die Betrachtung: Zum einen, wie viele Patienten mit Covid-19 in den Kliniken stationär aufgenommen wurden (Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten) und zum anderen, wie viele davon auf den Intensivstationen behandelt werden (ITS-Auslastung). Auch für diese beiden Kriterien gibt es eine Skala mit fünf Abstufungen.

Stufen der Hospitalisierungs-Inzidenz und der ITS-Auslastung
Stufe Hospitalisierungs-Inzidenz ITS-Auslastung
grün bis 3 bis 3 Prozent
gelb größer 3 bis 8 3 bis 5 Prozent
orange größer 8 bis 15 5 bis 9 Prozent
rot größer 15 bis 25 9 bis 15 Prozent
dunkelrot größer 25 mehr als 15 Prozent

Die altbekannte Sieben-Tage-Inzidenz ist das Hauptkriterium, die Hospitalisierungs-Inzidenz und die ITS-Auslastung sind Nebenkriterien. Wenn die Stufe beider Nebenkriterien unterhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen, wird die risikogewichtete Einstufung um eine Stufe verringert. Wenn im umgekehrten Fall beide Nebenkriterien oberhalb des Hauptkriteriums liegen, wird die Einstufung um eine Stufe erhöht.

Ein Beispiel für eine Verringerung der Stufe

Ein fiktives Beispiel: Im Kreis Nordwestmecklenburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 52, die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 3,2 und die ITS-Auslastung bei 2,5 Prozent. Laut der neuen Corona-Ampel bedeutet dies für die jeweiligen Stufen: Sieben-Tage-Inzidenz 52 entspricht rot, Hospitalisierungs-Inzidenz 3,2 entspricht gelb, ITS-Auslastung 2,5 Prozent entspricht grün. Ergebnis: Da beide Nebenkriterien unterhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen, würde dieses um eine Stufe verringert – von Stufe 3 (rot) auf Stufe 2 (orange).

Drei- und Fünf-Tagesfrist bei Verschärfungen und Lockerungen

Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Für eine Verschärfung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens drei Tage lang dauerhaft in einer höheren Stufe liegen. Für eine Lockerung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens fünf Tage lang dauerhaft in einer niedrigeren Stufe liegen. Welche Regeln genau bei den einzelnen Ampelstufen gelten, ist allerdings noch nicht festgelegt worden. Die Entscheidung darüber, welche Stufe gilt, liegt in der Verantwortung der Landräte und Oberbürgermeister.