MV lockert Test- und Maskenpflicht
25. Juni 2021Von heute an treten in Mecklenburg-Vorpommern weitere Corona-Lockerungen in Kraft. So sind zum Beispiel keine Negativtests mehr für die Innengastronomie sowie für Museen, Kinos oder Fitness-Studios nötig.
Die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern werden von heute an weiter gelockert. Wer in den Innenräumen von Restaurants, Bars oder Cafés speisen oder trinken will, muss keinen negativen Coronatest mehr vorweisen. Auch beim Friseur, im Kosmetikstudio oder im Tattoostudio sowie in Museen und Galerien sind die Kunden von der Testpflicht befreit. Auch Kinobesuche ohne negativen Test sind wieder möglich. Eine Testpflicht besteht aber weiterhin für Touristen bei der Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern, es sei denn, sie sind seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen.
Großveranstaltungen mit bis zu 15.000 Besuchern
Clubs und Diskotheken dürfen für getestete Gäste öffnen, aber nur 50 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Wer tanzt, muss keine Maske tragen. Ansonsten werden Masken auch im Club empfohlen. Außerdem ist es wieder erlaubt, auf Veranstaltungen Alkohol auszuschenken. Großveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 15.000 Gästen sind wieder möglich, müssen aber mit einem Hygienekonzept und Tests abgesichert werden. Auch Märkte und Volksfeste können grundsätzlich stattfinden.
Neue Corona-Ampel: Sechs Stufen und neue Faktoren
Die Corona-Regeln werden wieder Schritt für Schritt verschärft, wenn sich die Corona-Infektionen in einer Region wieder häufen und gleichzeitig das Gesundheitssystem dadurch belastet wird. Verdeutlichen soll dies ein neues Ampelsystem. Es soll die Sieben-Tages-Inzidenz ablösen, die bislang einziger Bezugswert für Lockerungen oder Verschärfungen war. Neben dem Inzidenzwert berücksichtigt das neue System auch die Krankenhausauslastung und den Impffortschritt. Statt wie bisher drei gibt es künftig sechs Stufen: grün (0 – 10), gelb (10 – 35), orange, (35 – 50), rot (50 – 100), dunkelrot (100 – 150) und violett (äußerst hohes Infektionsgeschehen über 150). Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Die Entscheidung darüber, welche Ampelstufe gilt, liege in der Verantwortung der Landräte und Oberbürgermeister.