So funktioniert ab Donnerstag dem 16.09.2021 die neue Corona-Ampel in MV
17. September 2021In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Sommer eine Corona-Ampel. Sie regelt, welche Corona-Schutzmaßnahmen im Land gelten. Das Ampel-System ist aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 16. September noch einmal geringfügig angepasst worden.
Die Corona-Ampel berücksichtigt drei Kriterien:
- Die Auslastung der Krankenhäuser, auch „Hospitalisierung“ genannt
- Die Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten
- Die aktuellen Corona-Zahlen, also die so genannte Inzidenz
Die Ampel selbst hat die vier Stufen grün, gelb, orange und rot. Das Ampelsystem beschreibt, welche Schutzmaßnahmen ab welcher Stufe gelten. So gelten bei höheren Warnstufen zusätzliche Test- und Maskenpflichten. Außerdem ist die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen begrenzt. Zudem können Kontaktbeschränkungen eingeführt werden.
Schließungen sieht das Ampelsystem nicht vor. Ziel der Landesregierung ist es, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenzuhalten.
Das Ampelsystem setzt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte an. Welche Stufe wo gilt, teilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales täglich mit.
Maskenpflicht, Testpflicht, Kontaktbeschränkungen: Welche Corona-Regeln in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern gelten, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen löst die Zahl der Neuinfektionen als Leitkriterium ab.
Mecklenburg-Vorpommern hat den Maßstab zur Einstufung der Corona-Ampel in den Landkreisen und kreisfreien Städten angepasst. Hintergrund ist eine Anpassung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Je nach Stufe im entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt werden Regeln wie die Maskenpflicht, Testpflicht und Kontaktbeschränkungen verschärft oder gelockert. Bei der Bewertung der Corona-Lage greift das Land auf eine „risikogewichtete Einstufung“ und eine vierstufige „Corona-Ampel“ zurück.
Krankenhauseinweisungen werden wichtigster Faktor
Entscheidender Faktor und Hauptkriterium ist ab sofort die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern und nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen. Denn durch die gestiegene Impmöglichen Überlastung des Gesundheitssystems.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, bleibt für die Ampel aber neben der Auslastung der Intensivstationen ein Nebenkriterium für die Festlegung der jeweils gültigen Regeln. Die Einstufung, also welche Ampelfarbe in einer Region gilt, erfolgt nach Angaben der Landesregierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Je intensiver die Farbe der Corona-Ampel in einer Region ist, desto strikter sind dort die Corona-Regeln. Es gibt vier Ampel-Stufen: Grün, Gelb, Orange und Rot.
Wie funktionieren die Nebenkriterien Hospitalisierung und ITS-Auslastung?
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten über 8, 15 oder 25 steigt, werden die Maßnahmen nach dem bisherigen Verfahren wieder verschärft. Künftig ist dies aber nicht zwingend der Fall, denn es kommen nun die beiden anderen Kriterien mit in die Betrachtung: Zum einen, wie viele Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (7-Tage Inzidenz der Neuinfektionen) registriert wurden und zum anderen, wie viele Patienten mit Covid-19 auf den Intensivstationen behandelt werden (ITS-Auslastung). Auch für diese beiden Kriterien gibt es eine Skala mit vier Abstufungen. Auch der Stand der Impfquote soll in diesem System mit einbezogen werden.
Stufe | Hospitalisierungs-Inzidenz | ITS-Auslastung |
---|---|---|
grün | bis 8 | bis 5 Prozent |
gelb | größer 8 bis 15 | größer 5 bis 9 Prozent |
orange | größer 15 bis 25 | größer 9 bis 15 Prozent |
rot | größer 25 | größer 15 Prozent |
Wenn die Stufe beider Nebenkriterien unterhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen, wird die risikogewichtete Einstufung um eine Stufe verringert. Wenn im umgekehrten Fall beide Nebenkriterien oberhalb des Hauptkriteriums liegen, wird die Einstufung um eine Stufe erhöht.
Ein Beispiel für eine Verringerung der Stufe
Ein fiktives Beispiel: Läge nach der alten Kriteriengewichtung die Inzidenz im der Neuinfektionen im Landkreis Rostock bei 230, hätte dies Stufe 4 (rot) bedeutet. Mit einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 5,5 (grün) und einer ITS-Auslastung von 8 (gelb) wäre der Landkreis auf Stufe 3 (orange) heruntergestuft worden, da die beiden Nebenkriterien unterhalb von Stufe rot liegen. Die Maßnahmen wären also deutlich verschärft worden. Mit dem neuen Hauptkriterium würde der Landkreis nun als Stufe 1 (grün) nach der Hospitalisierung eingestuft, aber aufgrund der Neuinfektionen und der ITS-Auslastung auf Stufe 2 (gelb9 hochgestuft.
Drei- und Fünf-Tagesfrist bei Verschärfungen und Lockerungen
Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Für eine Verschärfung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens drei Tage lang dauerhaft in einer höheren Stufe liegen. Für eine Lockerung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens fünf Tage lang dauerhaft in einer niedrigeren Stufe liegen. Welche Regeln genau bei den einzelnen Ampelstufen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
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