Vierte Corona-Welle 2G-Regel: Was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Vierte Corona-Welle 2G-Regel: Was gilt in den einzelnen Bundesländern?

16. September 2021 Aus Von mvp-web

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle verschärfen die meisten Bundesländer ihre Corona-Regeln.

Während bislang geimpfte, genesene und getestete Menschen gleichermaßen Zugang zu den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens hatten, könnte sich das bald ändern. Was planen die einzelnen Bundesländer in Sachen 2G-Regel? Ein Überblick.

Seit 23. August: 3G-Regel gilt bundesweit

Wer als Besucher Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe betreten, in der Innengastronomie speisen, Veranstaltungen und Feiern in Innenräumen besuchen, körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, in Hotels oder Pensionen übernachten oder in Innenbereichen Sport treiben möchte, der muss gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder getestet sein. Entscheidet man sich für die Test-Variante, darf ein Antigenschnelltest maximal 24 Stunden, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Diese sogenannte 3G-Regel gilt bundesweit seit dem 23. August für alle Menschen ab sechs Jahre. Ausnahmen dürfen die Länder einzelnen Städten und Landkreisen nur dann gewähren, wenn die jeweilige Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

2G-Regel: Einlass nur für Geimpfte und Genesene

Optionale 2G-Regel nicht in allen Bundesländern

Mittlerweile setzen immer mehr Bundesländer auf die sogenannte 2G-Regel. Das heißt: Insbesondere Betriebe der Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche dürfen selbst entscheiden, ob sie nur noch Getestete und Geimpfte empfangen. Im Gegenzug können die Veranstalter auf die Durchsetzung von Maskenpflicht und Abstandsregeln verzichten und mehr Teilnehmer zulassen.

Während sich die meisten Bundesländer auf eine optionale Einführung der Beschränkung für Geimpfte und Genesene verständigt haben, wollen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die 2G-Regel, abhängig von den Corona-Zahlen, auch verpflichtend einführen. In Berlin dürfen einige Bereiche des öffentlichen Lebens nur im Rahmen der 2G-Regel öffnen, für andere bleibt die Umsetzung der Regel optional.

Auch in Sachen Ausnahmen gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Mal sind Schulkinder, die regelmäßig getestet werden, von der 2G-Regel ausgenommen, mal gilt dies nur für Kinder unter 12 Jahre, die noch nicht geimpft werden können. In Berlin sind vorerst gar keine Ausnahmen geplant.

2G-Regel: Was gilt in welchem Bundesland?

Bundesland 2G-Regel Umsetzung Wo? Ausnahmen
Baden-Württemberg ab 16. September abhängig von Sieben-Tage-Hospitalisierung auf Intensivstationen und Intensivbetten-Belegung mit Covid-Patienten Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen Kinder, Jugendliche, Schwangere
Bayern nicht geplant
Berlin ab 18. September optional/für Clubs und Diskotheken, Saunen, Dampfbäder und Prostitutionsstätten verpflichtend Gastronomie, Veranstaltungen, Sport- und

Kulturbereich, körpernahe Dienstleistungen

keine
Brandenburg ab 16. September optional Beherberungsbetriebe, Gastronomie, Veranstaltungen Kinder bis 12 Jahre
Bremen bis 11. Oktober 3G-Regel
Hamburg seit 28. August optional Gastronomie, Kultur, Sport, körpernahe Dienstleistungen Kinder unter zwölf Jahre, übergangsweise Jugendliche von 12-17 Jahre
Hessen ab 16. September optional Gastronomie, Kultur, Sport, körpernahe Dienstleistungen Kinder bis sechs Jahre, Schulkinder von sechs bis 12 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht geplant
Niedersachsen in Planung, voraussichtlich ab 22. September optional Gastronomie, Kultur, Sport und Veranstaltungswirtschaft Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden
Nordrhein-Westfalen nicht geplant
Rheinland-Pfalz seit 12. September abhängig von Warnwerten Gastronomie, Veranstaltungen Kinder bis 11 Jahre
Saarland noch nicht geplant, aber möglich
Sachsen in Planung optional Restaurants, Einrichtungen, Veranstaltungen bislang unklar
Sachsen-Anhalt in Planung optional Veranstalter, Betriebe vorerst Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Schleswig-Holstein 20. September abhängig von Inzidenzen Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen keine Angaben
Thüringen in Prüfung