Neue Corona-Maßnahmen: 2G plus in Gastro, Quarantäne massiv verkürzt: Alle Gipfel-Beschlüsse im Überblick

Neue Corona-Maßnahmen: 2G plus in Gastro, Quarantäne massiv verkürzt: Alle Gipfel-Beschlüsse im Überblick

7. Januar 2022 Aus Von mvp-web
Erleichterungen für Geboosterte, 2G plus in der Gastronomie: Im Kampf gegen die Omikron-Variante haben sich Bund und Länder auf neue Maßnahmen geeinigt. Im großen Überblick von FOCUS Online können Sie lesen, welche Beschlüsse getroffen wurden.

Am Freitagnachmittag sind die Chefs von Bund und Ländern zu einer erneuten Ministerpräsidentenkonferenz zusammengekommen. Grund ist die aktuelle Entwicklung rund um die Omikron-Variante. Um diese besser kontrollieren zu können, haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder auf neue Regeln geeinigt.

Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

Bundesweit 2G plus oder Booster in Gastronomie

Bundesweit und inzidenzunabhängig soll der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes etc.) für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G plus).

Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen – keine Verschärfungen

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Erleichterungen bei Quarantäne und Isolation

Kontaktpersonen werden von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen.

Für die übrige Bevölkerung gilt, dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein „hochwertiger“ Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.

Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen wird gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.

Bund und Länder stehen hinter Impfpflicht

Bund und Länder unterstützen auf breiter Linie eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland. „Alle 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich dazu bekannt, dass sie für eine allgemeine Impfpflicht sind“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Berlin. „Ich fühle mich da maximal unterstützt.“ Der Bundestag werde dazu demnächst beraten. Es sei gut, wenn am Ende der Debatte eine allgemeine Impfpflicht stehe. Scholz sagte, die Impfkampagne habe zwar Fortschritte gemacht. Doch es gelte nach wie vor: „Die Impfquote in Deutschland ist unverändert nicht sehr hoch.“

Beschluss des Corona-Gipfels im Wortlaut

Hier der Beschluss des Gipfels im Wortlaut:

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:

  • 1. Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.
  • 2. Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
  • 3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.
  • 4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer
    Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.
  • 5. Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.
  • 6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
  • 7. Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der Ansteckungen zu verringern.
  • 8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen
    (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen. Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
    Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
  • 9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren Virus\u0002Variante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor schweren Verläufen.
  • 10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.
  • 11. Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
  • 12. Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen
    Infektionszahlen vorzubereiten.
  • 13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.
  • 14. Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder
    begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.
  • 15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.
  • 16. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.