Fragen und Antworten: Booster-Impfung in MV
25. Januar 2022 Aus Von mvp-webDie Ständige Impfkommission empfiehlt eine sogenannte Booster-Impfung gegen das Coronavirus. Die Empfehlung gilt für alle Personen ab zwölf Jahren, aber besonders für Menschen ab 70 Jahren, für Pflegepersonal, Ärzte und Risikogruppen.
Bei der landesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus liegt der Fokus aktuell auf der dritten Impfung – auch Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung genannt. Sie soll den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beziehungsweise vor einem schweren Covid-19-Verlauf nochmals deutlich erhöhen und wird drei Monate nach der Zweitimpfung verabreicht. Impfungen werden nach wie vor für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren angeboten. Geimpft wird in den Hausarztpraxen, in Impfstützpunkten und mit mobilen Teams, beispielsweise an Schulen. Wo Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern für eine erste, zweite und dritte Impfung anmelden können und was es zu beachten gibt: Hier finden Sie Fragen und Antworten.
Was gibt es zum Geimpften-Status zu wissen?
Personen, die eine Impfung erhalten haben, gelten laut Landesamt für Gesundheit und Soziales als teilimmunisiert. Nach der Zweitimpfung gilt man demnach als grundimmunisiert. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt. Inzwischen gilt das auch für die Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem zuvor eine einzelne Impfung gereicht hatte. Drei Monate nach der Zweitimpfung ist eine dritte Impfung möglich, unabhängig davon, welches Vakzin man bekommen hat. Alle, die diese dritte Impfung (Booster) erhalten haben, gelten als geimpft mit Auffrischungsimpfung, also als geboostert. Für diese Personen entfällt die Testpflicht in vielen Bereichen, in denen 2G-Plus gilt.
Wenn doppelt Geimpfte sich mit Covid-19 infizieren, gelten sie in Mecklenburg-Vorpommern nicht als geboostert.
Was gibt es zum Genesenen-Status zu wissen?
Laut Robert-Koch-Institut gelten Personen als genesen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate zurückliegt. Wenn die Erkrankung drei Monate zurückliegt, ist eine Impfung notwendig. Nach weiteren drei Monaten können sich Geimpfte noch einmal impfen lassen. Nach einer dritten Spritze gelten sie dann als geboostert.
Wer die erste Impfung erhalten hat und dann an Covid-19 erkrankt, ist laut Ständiger Impfkommission (Stiko) grundimmunisiert und damit Personen gleichgestellt, die bereits zwei Impfungen erhalten haben. Wenn sie sich nach ihrer Genesung noch einmal impfen lassen, gelten sie als geboostert.
Wenn doppelt Geimpfte sich mit Covid-19 infizieren, gelten sie in Mecklenburg-Vorpommern nicht automatisch als geboostert. Dieser Status tritt erst nach einer weiteren Impfung ein, die drei bis sechs Monate nach der Genesung erfolgen kann.
Als Nachweis für den Genesenen-Status gilt das positive PCR-Testergebnis. Wenn das vorliegt, können Ärzte und Apotheken ein Zertifikat ausstellen. Und das kann dann in gängige Apps hochgeladen werden, wie das Impfzertifikat auch.
Zuvor hatten Genesene 180 Tage lang ihren Status behalten. Das Robert-Koch-Institut hat diese Länge aber wegen der Omikron-Variante auf 90 Tage angepasst. Das Institut begründet das damit, dass der Schutz nach überstandener Infektion mit der Omikron-Variante geringer ist als das bei der Delta-Variante der Fall war. Außerdem hält dieser Schutz laut der Forschenden nicht so lange an. Dabei beziehen sie sich das zum Beispiel auf Daten aus Großbritannien.
Wo kann ich mich für eine Impfung anmelden?
Das geht direkt in der jeweiligen Hausarztpraxis. Falls diese aber gerade keine Kapazitäten hat oder falls man spontan bleiben möchte, gibt es im ganzen Land nach wie vor Impfstützpunkte. Dort wird teilweise mit allgemeinen Öffnungszeiten, teilweise auch mit Terminen gearbeitet. Für Anmeldungen gibt es wieder eine landesweite Nummer: 0385 202 71 115. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Zusätzlich bietet das Land seit dem 3. Dezember ein zentrales Online-Impfportal an, über das Termine für Impfungen gebucht werden können.
Wie können sich Geimpfte und Genesene ausweisen?
Vollständig Geimpfte können sich mit ihrem Personalausweis und dem Impfausweis oder der digitalen oder analogen Impfbescheinigung ausweisen. Den digitalen Impfnachweise kann man sich in einer Apotheke oder einem Impfzentrum ausstellen lassen. Einige Apotheken bieten auch an, eine sogenannte Immunkarte auszustellen – einen analogen Impfnachweis für das Portemonnaie. Menschen, deren Covid-19-Erkrankung längstens drei Monate zurückliegt, können sich eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes ausstellen lassen.
Haben die Hausärzte genügend Impfstoff zur Verfügung?
In der Regel schon. Das Land beziehungsweise die Kreise und kreisfreien Städte verteilen die Vorräte entsprechend an die Praxen. Es kann aber vorkommen, dass einzelne Hausarztpraxen sich nicht an der Impfkampagne beteiligen oder phasenweise nicht genügend Kapazitäten haben. Dann gibt es die Möglichkeit, zu einem Impfstützpunkt zu kommen.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Das wichtigste sind der Impfausweis und der Personalausweis.
Wer will, kann vorab auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales ein „Aufklärungsmerkblatt“ das Formblatt „Anamnese Einwilligung“ herunterladen und ausfüllen. Dann geht es vor Ort etwas schneller.
Wie erreiche ich den Impfstützpunkt in Rostock?
Der Rostocker Impfstützpunkt befindet sich im Einkaufszentrum Warnowpark Lütten Klein im ersten Obergeschoss. Der Warnowpark ist in der Rigaer Straße 5 in 18107 Rostock-Lütten Klein.
Laut Rostocker Stadtverwaltung sind die Öffnungszeiten aktuell folgendermaßen:
- montags von 10 bis 18 Uhr
- dienstags von 8 bis 16 Uhr
- mittwochs von 10 bis 18 Uhr
- donnerstags von 8 bis 16 Uhr
- freitags von 10 bis 20 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Es ist aber möglich, über die zentrale Impfhotline des Landes (0385 202 711 15) einen Impftermin zu vereinbaren.
Zusätzlich gibt es seit dem 29. November einen Impfstützpunkt der Universität Rostock in der Schwaanschen Straße. Dort wird zu folgenden Terminen ohne Voranmeldung geimpft:
- montags von 15 bis 20 Uhr
- mittwochs von 15 bis 20 Uhr
- freitags von 15 bis 20 Uhr
Darüber hinaus gibt es regelmäßig Sonderimpfaktionen, dieauf der Internetseite der Stadtangekündigt werden.
Wie erreiche ich den Impfstützpunkt im Landkreis Rostock?
Der Impfstützpunkt des Landkreises Rostock befindet sich am Flughafen Rostock-Laage. Verimpft wird der Impfstoff von Biontech/Pfizer und der von Moderna.
Laut Landkreis Rostock ist der Impfstützpunkt montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und samstags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Freitags ist er von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Vor 13 Uhr sowie ganztägig am Freitag braucht man einen Termin – dieser kann über die zentrale Impfhotline des Landes (0385 202 711 15) vereinbart werden.
Sonderimpfaktionen werden regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises angekündigt.
Wie erreiche ich den Impfstützpunkt in Schwerin?
Der Impfstützpunkt Schwerin ist in der Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße 118.
Laut Schweriner Stadtverwaltung wird immer freitags von 12 bis 19 Uhr mit den Impfstoffen von Moderna und Biontech/Pfizer geimpft. Eine Anmeldung ist zu diesen Zeiten nicht notwendig. Für alle anderen Wochentage ist eine Terminbuchung erforderlich – zum Beispiel über die zentrale Impfhotline des Landes (0385/20271115).
Seit dem 3. Dezember ist außerdem ein zweiter Standort in den Räumen des ehemaligen Spiele-Maxx im Schlosspark-Center am Seiteneingang Wittenburger Berg in Betrieb. Geimpft wird dort bis auf weiteres auch freitags von 12:00 bis 19:00 Uhr. Weitere Angebote sind in Planung. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Darüber hinaus gibt es regelmäßig Sonderimpfaktionen,die auf der Internetseite der Stadt angekündigt werden.
Welche Impfstützpunkte gibt es an der Mecklenburgischen Seenplatte?
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzt aktuell auf mobile Impfteams. Die Orte und Zeiten variieren und sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.
Personen, die ihre Häuslichkeiten nicht verlassen können, können einen individuellen Termin mit einem mobilen Team vereinbaren: Telefon: 0395 57087 8190.
Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Informationen zu den terminfreien Impfangeboten im Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es auf der Internetseite des Landkreises.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich mit oder ohne Termin in den Krankenhäusern Crivitz, Hagenow und Ludwigslust impfen zu lassen. Dafür gelten folgende Öffnungszeiten:
Krankenhaus Crivitz:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 21 Uhr
Krankenhaus Ludwigslust:
- montags von 12 bis 19 Uhr
- dienstags von 8 bis 15 Uhr
- mittwochs von 12 bis 19 Uhr
- donnerstags von 8 bis 15 Uhr
- freitags von 8 bis 15 Uhr
Krankenhaus Hagenow:
- montags von 12 bis 19 Uhr
- dienstags von 8 bis 15 Uhr
- mittwochs von 8 bis 15 Uhr
- donnerstags von 12 bis 19 Uhr
- freitags von 8 bis 15 Uhr
Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson.
Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist der Impfstützpunkt in der Hochschule Wismar, Haus 18 (Campusmitte), Philipp-Müller-Straße 14. Er ist erreichbar zu folgenden Zeiten:
- ohne einen Termin: samstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- mit Termin (vereinbar über die Impfhotline des Landes): montags bis freitags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Zusätzlich informiert die Internetseite des Landkreises über aktuelle Impfaktionen des mobilen Teams an verschiedenen Orten.
Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Vorpommern-Rügen?
Geimpft wird im Landkreis Vorpommern-Rügen unter anderem regelmäßig im Strelapark in Stralsund. Darüber hinaus ist das mobile Impfteam regelmäßig an verschiedenen Orten auf Rügen anzutreffen. Die Orte und Öffnungszeiten variieren wöchentlich und sind auf der Internetseite des Landkreiseseinzusehen.
Es gibt unterschiedliche Zeitfenster für Impfungen mit und ohne Anmeldung.
Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald?
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es laut der Internetseite des Landkreises folgenden Impfstützpunkt, zu dem man regelmäßig mit und ohne Voranmeldung kommen kann:
Impfstützpunkt Greifswald in der Brandteichstrasse 20 mit Termin (über die zentrale Impfhotline des Landes):
- montags, dienstags, mittwochs von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18:30 Uhr
- samstags und sonntags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Impfstützpunkt Greifswald in der Brandteichstrasse 20 ohne Termin:
- donnerstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18:30 Uhr
Verimpft werden die Impfstoffe Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson.
In unregelmäßigen Abständen wird unter anderem auch im Marktkauf Neuenkirchen, im Mehrgenerationenhaus Torgelow, im Kulturforum Pasewalk, im Taubenschlag Groß Kiesow und an verschiedenen anderen Orten geimpft. Die Termine sind hier aufgelistet.
Welcher Impfstoff wird für die Booster-Impfung genutzt?
Die Drittimpfung erfolgt laut Robert-Koch-Institut mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff – also dem der Firma Moderna oder von Biontech/Pfizer. in der Regel wird für Personen unter 30 der Impfstoff von Biontech/Pfizer genutzt, für Menschen über 30 der der Firma Moderna.
Darf die Booster-Impfung gleichzeitig mit einer Grippe-Impfung gegeben werden?
Ja. Laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission muss zwischen einer Covid-19-Impfung und der Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können also gleichzeitig verabreicht werden. Die Injektion sollte nur jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Wird es eine allgemeine Impfpflicht geben?
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Über eine allgemeine Corona-Impfpflicht wird aktuell noch diskutiert. Nach aktuellen Entwürfen der Ampel-Koalition könnte sie im Sommer in Kraft treten und dann für maximal zwei Jahre gelten.
Ist die Impfung kostenlos oder muss ich sie bezahlen?
Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Das Land, die Kommunen und die Krankenkassen kommen für die Kosten für das Impfzubehör, das Personal sowie die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren auf. Die Impfung ist damit für die Bürger kostenlos – unabhängig vom Versichertenstatus.
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