„Bundesnotbremse“: Bald abgeschwächte Ausgangssperre in MV?
21. April 2021Der Bundestag hat eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Es soll eine einheitliche „Bundesnotbremse“ geben. In MV soll es aber weitestgehend bei den schon jetzt geltenden, schärferen Corona-Regeln bleiben. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) stellte in Aussicht, dass die abgeschwächte Ausgangssperre übernommen werden könnte.
Kern des Gesetzes ist eine einheitliche „Bundesnotbremse“, die für ganz Deutschland gelten soll. Das heißt konkret: Der Bund legt fest, wann ein Landkreis bestimmte Beschränkungen einführen muss. Überschreitet ein Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei Tagen hintereinander, dann sollen in diesem Kreis verschärfte Regeln gelten: unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens, enge Kontaktbeschränkungen sowie strenge Auflagen für das Shoppen im Einzelhandel. Außerdem sollen Schulen ab einer Inzidenz von 165 geschlossen werden.
Schwesig: Werden uns jede Regel genau anschauen
In Mecklenburg-Vorpommern gelten bereits seit Montag diese oder noch schärfere Regelungen. Schwesig bezeichnete die „Bundesnotbremse“ als wenig wirksam. „Das Bundesinfektionsschutzgesetz wird unter den Regeln von Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Das heißt also, es wird uns nicht helfen in der Pandemiebekämpfung. Wir werden uns genau jede Regel anschauen, ob wir es bei der Regel im Bundesinfektionschutzgesetz belassen zum Beispiel die Ausgangsbeschränkung oder ob wir bei der schärferen Regel von MV bleiben“, so Schwesig.
Ausgangssperre nur noch von 22 bis 5 Uhr in MV?
Kanzlerin Merkel habe die „Bundesnotbremse“ gefordert, weil die Länder nicht handeln würden, so Schwesig. Die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern seien aber stringenter, konsequenter und strenger. Aus Bürgersicht seien zwar mildere Bundesregeln schön, so Schwesig, aber nicht, wenn man eine Pandemie bekämpfen müsse. Schwesig stellte lediglich in Aussicht, dass Mecklenburg-Vorpommern die abgeschwächte Ausgangssperre übernehmen. Statt von 21 bis 6 Uhr würde diese dann nur noch von 22 bis 5 Uhr dauern. Zudem darf man sich laut dem novellierten Gesetz bis 24 Uhr alleine draußen bewegen. Gelockerte Ausgangsbeschränkungen seien zwar weniger wirkungsvoll, so Schwesig, aber eine solche Einschränkung müsse durch ein Bundesgesetz geregelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Ausgangsbeschränkungen bisher von den Kreisen und kreisfreien Städten verfügt werden.
Landesregierung will über Gesetz beraten
Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, danach könnte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für das Inkrafttreten der Neuregelung spätestens in der kommenden Woche. Über die genauen Auswirkungen des Gesetzes will die Landesregierung noch am Mittwoch sowie am morgigen Donnerstag beraten.