„Bundes-Notbremse“: Strengere Regeln für MV

„Bundes-Notbremse“: Strengere Regeln für MV

22. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 22.04.2021 06:06 Uhr

Das geplante Bundesinfektionsschutzgesetz soll für einheitliche Regelungen in der Corona-Pandemie sorgen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Maßnahmen erst vor wenigen Tagen verschärft. Jetzt sollen weitere Schritte folgen.

Mit der Abstimmung im Bundesrat steht heute die letzte Hürde für die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes an. Mit der „Bundes-Notbremse“ kommen auf die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu. So müssten etwa Baumärkte in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner grundsätzlich wieder schließen. Bis zu einem Wert von 150 will die Landesregierung hier aber das Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglichen.

Zoobesuch ab 100er Inzidenz nur mit Test

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 in einer Region soll ein negativer Corona-Test notwendig sein, um die Außenbereiche von Zoos und Tierparks besuchen zu können. Eine solche Pflicht gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht. Da die Bundesregeln an eine Inzidenz über 100 geknüpft sind, kann das zu unterschiedlichen Regeln im Land führen: Für Schwerin bräuchte man derzeit einen Test für den Zoobesuch, für Rostock nicht.

Landesregierung hatte einheitlichere Regeln angestrebt

Grade dieses Hin und Her durch sich ändernde Inzidenzen habe die Landesregierung durch ihren klaren Lockdown-Kurs eigentlich verhindert, müsse sich jetzt aber teilweise anpassen, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie kritisierte das Gesetz am Mittwoch an mehreren Stellen – etwa mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz: „Wir halten es für schwierig, dass sich schon nach drei Tagen über 100 und nach fünf Tagen unter dieser Grenze die Regeln ändern. Das kann zum Beispiel bei den Ausgangsbeschränkungen zu einem ständigen Hin und Her führen.“

Lockerung bei Ausgangsbeschränkungen

In einem Punkt übernimmt Mecklenburg-Vorpommern eine Lockerung: Die Ausgangssperre soll nun erst ab 22 und nicht mehr ab 21 Uhr gelten, zudem sind Spaziergänge und Sport bis Mitternacht erlaubt. Neu wäre auch die geplante Testpflicht an Schulen, dies war bislang nicht vorgesehen. Ebenfalls zeichnet sich mit dem Bundesgesetz eine Verschärfung der Maskenpflicht ab. Künftig sollen im Nah- und Fernverkehr Masken mit FFP2-Niveau Pflicht werden, OP-Masken wären dort nicht mehr ausreichend.

Mecklenburg-Vorpommern will trotz Kritik nicht blockieren

Der Bundestag hatte dem geplanten Bundesgesetz am Mittwoch zugestimmt. Wenn der Bundesrat heute zustimmt, können die Neuregelungen kurz danach in Kraft treten, ein genaues Datum ist noch nicht bekannt. Schwesig kündigte an: „Auch wenn wir eine ganze Reihe von Regeln kritisch sehen, wird Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz im Bundesrat nicht blockieren.“ Das Gesetz des Bundes führe zu einer größeren Rechtssicherheit vor Gericht als eine Verordnung des Landes.