Lockerungen für Geimpfte rücken näher
24. April 2021Stand: 24.04.2021 13:30 Uhr
Das Justizministerium bereitet Lockerungen für Geimpfte und von Covid-19 Genesene vor. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios könnten sie ähnliche Rechte haben wie negativ Getestete – und teils sogar bessergestellt werden.
Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, sieht vor, dass Geimpfte und Covid-19-Genesene von Beschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen und Erleichterungen im Alltag zurückerhalten sollen.
Das Papier soll kommenden Montag im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Impfen besprochen werden. Es ist bereits in der Bundesregierung abgestimmt.
In der Vorlage heißt es: „Es ist nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete. Folglich ist überall dort, wo bereits ein negativer Antigentest für eine Erleichterung im Hinblick auf oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen als ausreichend erachtet wird, die Erleichterung oder die Ausnahme auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen.“
Geimpfte und Genesene könnten demnach zum Teil auch bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete. Es ergebe sich aber „kein Anspruch auf bestimmte Öffnungen, z. B. von Schwimmbädern oder Museen“.
Erleichterungen bei Ausgangssperren und Kontakten
Geplant sind etwa Ausnahmen für den Bereich von Kontaktbeschränkungen. Das soll insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime gelten. Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden, ebenso wie beim Reisen.
„Weniger eingreifende Schutzmaßnahmen“, also etwa Abstandsgebote und das Tragen von Masken könnten aber auch für Geimpfte und Getestete weiter gelten.
Das Justizministerium betont in seinem Papier, es gehe dabei „nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.
Definition von Personengruppen
Als Genesene sollen Personen gelten, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern soll nicht ausreichend sein.
Als Geimpfte definiert sind: „Personen, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen vollständigen Impfschutz mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen verfügen. Das bedeutet je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen“, heißt es. „Bei Genesenen reicht nach dem Ablauf von sechs Monaten, innerhalb derer sie wie Geimpfte behandelt werden können, nach den Empfehlungen der STIKO bereits eine Schutzimpfung aus.“
Bevor das Eckpunktepapier in die Abstimmung zwischen den Ministerien ging, hatte die „Bild“-Zeitung aus der Vorlage zitiert.