„Todesstoß für viele Unternehmer“Bittere Corona-Abrechnung: Friseurin soll Soforthilfe zurückzahlen – und nicht nur sie

17. Juli 2020 Aus Von mvp-web

Mit Milliarden-Soforthilfen wollte der Staat den wirtschaftlichen Absturz von Kleinbetrieben und Selbstständigen in der Corona-Krise verhindern. Jetzt fordern die Länder viele Empfänger zur Rückzahlung auf, weil sie angeblich die Bedingungen nicht erfüllten. Die Geschäftsleute fühlen sich von der Politik getäuscht. Die Wut wächst.

Die Kölner Friseurin Kirsten Helmbrecht konnte ihr Glück kaum fassen. Weil sie wegen der Corona-Pandemie ihren Salon „Kiki“ wochenlang schließen musste und keine Einnahmen hatte, beantragte sie am 27. März 2020 Corona-Soforthilfe. Noch am selben Tag erhielt sie die Bewilligung, keine zehn Tage später war das Geld auf ihrem Konto, 9000 Euro.

„Ich war natürlich sehr erleichtert, denn mit der staatlichen Unterstützung konnte ich mein Geschäft erstmal über Wasser halten“, sagte die 51-Jährige an diesem Freitag gegenüber FOCUS Online. Wie viele andere Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige empfand sie die staatliche Unterstützung als Segen, als eine Art „Geschenk des Himmels“.

Finanzminister Scholz: „Es muss nichts zurückgezahlt werden“

Insgesamt 50 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe stellte der Bund krisengebeutelten Unternehmen zur Verfügung und stockte damit die Leistungen der Länder massiv auf. Ein beispielloser finanzieller Kraftakt, mit dem die deutsche Wirtschaft vor dem Absturz bewahrt werden sollte.

Die vollmundigen Erklärungen zum Sinn der Soforthilfen klingen den Betroffenen noch heute in den Ohren. So verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am 23. März 2020: „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“ Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von „direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“

Kölner Friseurin: „Alles ging schnell und unbürokratisch“

Es waren solche Sätze, die viele Unternehmer dankbar aufatmen ließen. Zumal den Worten Taten folgten. Hunderttausende stellten einen Antrag auf Soforthilfe und hatten das Geld kurz danach auf ihrem Konto. So wie die Friseurin Kirsten Helmbrecht. „Alles ging schnell und unbürokratisch“, erinnert sie sich. „So, wie es die Politik versprochen hatte.“

Doch die anfängliche Begeisterung ist bei vielen Unternehmern verflogen. Stattdessen machen sich Enttäuschung und Wut breit, die Sorgen vor existenziellen Nöten sind zurück – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie.

Abrechnung: Empfänger müssen Schäden genau darlegen

Grund: Immer mehr Soforthilfe-Empfänger erhalten eine Aufforderung, rückwirkend ihren tatsächlichen Bedarf an finanzieller Hilfe darzulegen. Sollten die Verluste geringer sein als die erhaltenen Mittel, müssen sie die Soforthilfe anteilig oder sogar vollständig zurückzahlen. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bislang etwa 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger aufgefordert, ihre finanziellen Schäden genau darzulegen.

Auch Friseurin Kirsten Helmbrecht erhielt per E-Mail ein sechsseitiges Formular zur „Ermittlung des Liquiditätsengpasses NRW-Soforthilfe 2020“. Schon auf der ersten Seite steht: „Eventuell zu viel gezahlte Soforthilfe ist – wie angekündigt – an die Landeshauptkasse zurückzuzahlen.“

„Soforthilfe zurückzahlen“: Falle lauerte im Kleingedruckten

Der Einschub „wie angekündigt“ bezieht sich offenbar auf das Kleingedruckte im Soforthilfe-Antrag, den Kirsten Helmbrecht Ende März unterschrieben hatte. Dort heißt es unter Punkt 6.11: „Mir ist bekannt, dass ich … im Falle einer Überkompensation … die erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.“

Doch in der turbulenten Corona-Phase habe viele Geschäftsinhaber die Zugangsbedingungen zu den staatlichen Hilfstöpfen nicht bis ins kleinste Detail registriert. Von heute auf morgen mussten sie ihre Läden zusperren und wussten nicht, ob, wann und wie es weitergeht. Kirsten Helmbrecht zum Beispiel schloss ihren Salon am 25. März. Erst nach sechs Wochen konnte sie wieder loslegen. Bis dahin musste sie um ihr wirtschaftliches Überleben fürchten.

Friseursalon dicht, einzige Einnahmequelle versiegt

Im Gespräch mit FOCUS Online sagt die Friseurin, aufgrund der großen Unsicherheiten habe sie ihre Rentenversicherung auf Eis legen müssen. Laufende Kosten für Wohnungsmiete, private Krankenversicherung und Lebensmittel konnte sie nur bestreiten, weil ihre Familie sie unterstützte. Ihre einzige Einnahmequelle – das Friseurgeschäft – war schließlich versiegt, und das auf unbestimmte Zeit.

Dank der Corona-Soforthilfe konnte sie wenigstens die Miete für ihren Salon begleichen und Pandemie-Schutzvorkehrungen treffen. „Ich musste zum Beispiel Plexiglasscheiben einbauen lassen und Masken und Desinfektionsmittel kaufen.“

Viele Überstunden gemacht, um Verluste auszugleichen

Erst durch die aktuelle Prüfungs-Aufforderung der Landesregierung wurde der Unternehmerin bewusst, dass der Zuschuss an strenge Bedingungen geknüpft ist. So bezieht sich die Corona-Soforthilfe von 9000 Euro auf einen Zeitraum von drei Monaten. Der „Kiki“-Salon war jedoch nur rund anderthalb Monate geschlossen. Danach kamen wieder Einnahmen rein – auch deshalb, weil die Unternehmerin viele Überstunden machte und sogar sonntags arbeitete.

Dank ihres unermüdlichen Einsatzes konnte die Friseurin ihre Verluste aus der Zwangsschließung wettmachen – was ihr nun auf die Füße fällt. Denn nach Lesart der Behörden hat sie in den drei entscheidenden Monaten kein Minus gemacht. Nach jetzigem Stand muss sie die komplette Soforthilfe zurückzahlen.

Hohe Rückforderungen drohen: Geschäftsleute frustriert

Für Kirsten Helmbrecht und viele andere Geschäftsleute kommen die Rückforderungen zur Unzeit. Noch immer leidet die Wirtschaft erheblich unter den Folgen der Corona-Pandemie. Besonders die Betreiber von Hotels, Restaurants und Bars stehen vor einer ungewissen Zukunft, aber auch Einzelhändler, Event-Veranstalter und Friseure.

Die Vorstellung, in Zeiten von eingebrochenen Umsätzen und einer drohenden zweiten Infektions-Welle Tausende Euro Corona-Hilfe zurückzahlen zu müssen, treibt viele von ihnen zur Verzweiflung. Die Enttäuschung ist groß, der Unmut wächst.

Facebook-Gruppe: Durch geänderte Bedingungen „getäuscht“

Wie tief der Frust sitzt, zeigt sich in den sozialen Netzwerken. So hat sich Anfang Juli auf Facebook die Interessengruppe „NRW Soforthilfe“ gebildet. Sie wendet sich an Gewerbetreibende und Selbständige, die den Zuschuss erhalten haben „und sich jetzt durch die nachträglich geänderten Bedingungen getäuscht sehen“.

Erklärtes Ziel der Gemeinschaft ist die „Abwehr der Rückforderungen“ in ihrer jetzigen Form. Mehr als 1600 Geschäftsleute haben sich der Gruppe bereits angeschlossen. Sie kritisieren, die Rückzahlungs-Bedingungen seien unfair und könnten etliche Betriebe in den Ruin treiben.

Gaststättenverband sauer: Weder „Sofort“ noch „Hilfe“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein etwa monierte, das Land NRW habe die Bedingungen für die Soforthilfe nachträglich geändert – und zwar so, „dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen“. Damit könne man rückblickend weder von „Sofort“ noch von „Hilfe“ sprechen. Sollte das Land an seiner Rechtsauffassung festhalten, „wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer“, so der Verband.

Die massiven Proteste scheinen bei der Landesregierung Wirkung gezeigt zu haben: Vor wenigen Tagen stoppte sie die Abrechnungs-Praxis. Einige der Vorgaben hätten sich „als problematisch erwiesen“, erklärte das NRW-Wirtschaftsministerium. Minister Andreas Pinkwart (FDP) betonte: „Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen.“

Helmbrecht: „Keine Louis-Vuitton-Handtaschen gekauft“

Friseurin Kirsten Helmbrecht hofft, dass die Überarbeitung der Kriterien zu mehr Gerechtigkeit führt. „Ich finde es absolut in Ordnung, dass am Ende eine Abrechnung stattfindet“, sagt die Kölnerin zu FOCUS Online. Sie selbst habe durch die sechswöchige Schließung mehr als 3700 Euro verloren, die nach ihrer Auffassung von der Corona-Soforthilfe abgedeckt werden müssten. Das restliche Geld, das sie eigentlich nicht gebraucht hätte, werde sie selbstverständlich zurückzahlen.

Aber dass sie nach jetzigem Stand die komplette Summe von 9000 Euro verlieren würde, empfindet die Geschäftsfrau als Sauerei. „Ich habe mir von der Soforthilfe schließlich keine Louis-Vuitton-Handtaschen gekauft.“

Freitag, 17.07.2020, 15:50