Bußgeldstellen geben Dutzende Führerscheine zurück
18. Juli 2020Dutzende Autofahrer, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt wurden, haben ihre entzogenen Führerscheine zurückbekommen, nachdem der neue Bußgeldkatalog wieder außer Kraft gesetzt wurde.
Wie mit verhängten Bußgeldern umgegangen werden soll, ist noch nicht in allen Landkreisen geklärt. Der Bußgeldkatalog sah vor, dass der Führerschein für einen Monat entzogen wird, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Zuvor lagen die Grenzen innerorts bei 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurde sie außer Kraft gesetzt. Derzeit gilt die vorherige Regelung. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim haben nach Angaben der Verwaltung 20 Autofahrer ihren Führerschein zurückbekommen, im Landkreis Rostock waren es 14, in der Landeshauptstadt Schwerin und in Rostock jeweils sieben. An der Mecklenburgischen Seenplatte waren es neun zurückgegebene Fahrerlaubnisse und in Vorpommern-Greifswald acht, teilten die beiden Landkreise mit.
Amt verschickt neue Bußgeldbescheide
Es handele sich ausschließlich um Führerscheine, die aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs entzogen worden waren, so eine Sprecherin der Stadt Schwerin. Bereits gezahlte Verwarnungsgelder und rechtskräftige Bußgeldbescheide würden nicht zurückerstattet. Falls die Verfahren nach dem neuen Bußgeldkatalog noch nicht abgeschlossen sind, brauchen betroffene Fahrer nichts unternehmen. Sie würden eine neue umgeschriebene Verwarnung erhalten. Mehrere Landkreise verwiesen unterdessen darauf, dass noch geklärt werden müsse, wie mit den bereits verhängten Bußgeldern umzugehen sei. Der Landkreis Vorpommern-Rügen machte keine Angaben, der Landkreis Nordwestmecklenburg sprach von 622 aufgehobenen oder nicht verhängten Fahrverboten im Zuge der Novelle. Wie viele Führerscheine zurückgegeben wurden, wurde zunächst nicht genannt.