Gericht: Keine Ferienwohnungs-Vermietung an Geimpfte oder Genesene
26. April 2021Keine Vermietung von Ferienwohnungen an Geimpfte oder Genesene einer Covid19-Erkrankung: Das Verwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag von Ferienwohnungsvermietern aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Es sei nicht auszuschließen, dass Geimpfte oder Genesene die Infektionen weitertragen.
Die Antragsteller waren bereits im Februar mit einem vergleichbaren Antrag gescheitert. Sie hatten jetzt argumentiert, dass mittlerweile viele Menschen geimpft seien. Das Gericht hält die derzeitigen Einschränkung der Corona-Landesverordnung dagegen für angemessen und folgt in seiner Entscheidung den Aussagen des Robert Koch-Instituts. Es sei nicht gesichert auszuschließen, dass Geimpfte oder Genesene die Infektionen weitertragen.
Mehrere Anträge anhängig
Außerdem sind beim Verwaltungsgericht mehrere weitere Anträge anhängig. Betreiber von Tattoostudios wollen diese wieder öffnen, Zweitwohnungsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern wenden sich gegen die Ausreiseverfügung, zudem haben sich Eigentümer von Ferienwohnungen an das Gericht gewandt, weil sie diese wieder vermieten wollen.