Gericht: Einreiseverbot nach MV unrechtmäßig, bleibt aber gültig

Gericht: Einreiseverbot nach MV unrechtmäßig, bleibt aber gültig

30. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 29.04.2021 12:30 Uhr

Hoffnung für geimpfte Zweitwohnungsbesitzer: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald fordert Nachbesserungen der Corona-Landesverordnung. Das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot sind unrechtmäßig.

Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass der Paragraf 5 der Corona-Landesverordnung in MV gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Mit dem Verbot würden sowohl Geimpfte und Nicht-Geimpfte gleichgestellt. Doch nach Aussage des Robert Koch-Instituts würden vollständig geimpfte Menschen bei der Verbreitung des Coronavirus keine wesentliche Rolle mehr spielen. Der Antragsteller, der außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern seinen Hauptwohnsitz und in Mecklenburg-Vorpommern einen Nebenwohnsitz hat, hatte geltend gemacht, dass die entsprechende Vorschrift in der Corona-Landesverordnung weder erforderlich noch verhältnismäßig sei und einen Rechtsschutzantrag gestellt.

OVG: Aufhebung des Einreiseverbots hätte zu weitreichende Folgen

Das Gericht wies darauf hin, dass das Land die Verordnung nun dementsprechend anpassen solle. Aufgehoben wurde das Einreiseverbot aber nicht. Das Gericht verwies auf die weitreichenden Folgen. Denn momentan würde das bedeuten, dass sowohl Geimpfte als auch Nicht-Geimpfte wieder nach MV einreisen könnten. Das würde dem Ziel widersprechen, Gesundheit und Leben aller zu schützen.

Impfkampagne nicht gefährden

Außerdem gehe es darum, die laufende Impfkampagne nicht zu gefährden. „Letztlich werde mit einer vorläufigen Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm ein wesentliches Element der komplexen Pandemiebekämpfung des Antragsgegners in einem stark touristisch geprägten und frequentierten Land erheblich gestört“, so das Gericht in seiner Begründung.