Digital und in Papierform Nicht ohne meinen Impfpass?
11. Mai 2021Vollständig Geimpfte und Genesene haben wieder mehr Freiheiten – und sollen auch einfacher Reisen können. Doch wer soll das wann und wie kontrollieren? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den Impfnachweis.
Wie kann ich belegen, dass ich geimpft bin?
Als nachweislich geimpft gilt laut Verordnung eine Person, „die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Bis der digitale Impfpass kommt, wird das in der Regel der klassische gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein. Alternativ kann auch ein von den Impfzentren ausgefülltes Formular vorgelegt werden.
Wann kommt der digitale Impfpass?
Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll spätestens Ende Juni der digitale Impfpass als neue Funktion in der schon bestehenden Corona Warn-App eingeführt werden. Alle Impfzentren und alle Arztpraxen, die gegen Corona impfen, arbeiten dann mit einem neuen Programm. Damit kann für jeden Geimpften ein QR-Code generiert werden, der mit einer kostenlosen App auf dem Smartphone gespeichert wird.
Um beispielsweise in Restaurants essen zu gehen, zeigen die Geimpften den QR-Code in ihrer App vor. Eine Prüf-App gibt mit einem grünen oder roten Signal Bescheid, ob der Impfschutz intakt und das Zertifikat gültig ist. Wer kein Smartphone besitzt, kann den QR-Code auch als Ausdruck vorlegen. Zudem soll aber auch der klassische gelbe Impfpass weiter als Nachweis gelten.
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist – wie in der analogen Welt auch – ein Ausweisdokument mit Foto vorzulegen, also ein Personalausweis oder Reisepass. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt und gleichzeitig an ein Smartphone gebunden, sodass auch ein möglichst umfassender Schutz vor Vervielfältigung besteht.
Wer kontrolliert den Impfnachweis?
Die Geimpften sollten darauf achten, dass sie ihren Impfausweis bei sich haben und die Impfungen auch eingetragen sind. Inwiefern künftig Impfausweise kontrolliert werden, ist noch unklar. Die Kommunen sollen dafür zuständig sein. Wer nicht unter Corona-bedingte Einschränkungen, wie etwa die nächtliche Ausgangssperre fallen will, sollte mit dem Ausweis belegen können, dass er geimpft ist.
Einfacher dürfte es mit der Einführung des digitalen Impfnachweises werden: Dann erhalten beispielsweise Dienstleister oder Restaurantbesitzer eine entsprechende Prüf-App. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden.
Was ist mit dem Datenschutz?
Der digitale Impfpass soll laut Bundesgesundheitsministerium nur wenige personenbezogene Informationen enthalten: Ob die Impfung gültig ist, eventuell die Chargennummer und den Namen des Geimpften sowie das Geburtsdatum.
Was gilt es bei Auslandsreisen zu beachten?
Der EU-Rat hatte bereits Ende Januar beschlossen, einen europaweit standardisierten Impfnachweis einzuführen. So soll vermieden werden, dass es zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Dokumente kommt. Für die Umsetzung sind aber die jeweiligen Mitgliedsländer zuständig.
So wurde auch hierzulande nach den EU-einheitlichen Regeln der digitale Impfpass entworfen, der spätestens Ende Juni verfügbar sein soll. Der Nachweis soll vor allem das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Die Behörden der Mitgliedstaaten könnten etwa bei der Einreise auf bestehende Test- oder Quarantänepflichten verzichten.
Was ist mit Impfstoffen, die nicht in der EU zugelassen sind?
Das EU-Parlament will, dass ausschließlich Impfungen mit von der Europäischen Arzneimittelbehörde oder der WHO zugelassenen Impfstoffen in dem Zertifikat aufgeführt werden können. Das sind derzeit die Mittel von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Ungarn zum Beispiel verimpft aber auch das russische Vakzin Sputnik V und Impfstoffe chinesischer Produktion. Die anderen Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, ob sie Bescheinigungen über Impfungen mit diesen Mitteln dennoch anerkennen.
Warum sollte ich meinen Impfpass nicht posten?
Für manche ist die Freude nach einer Corona-Impfung groß. Um den Piks zu feiern, teilen sie auf Facebook, Twitter oder Instagram ein Bild ihres Impfausweises mit dem ersehnten Stempel. Dadurch könnten Fremde aber an Informationen über den Ort, das Datum und den Impfstoff gelangen. Daraus lässt sich dann Zugehörigkeit zu einer bestimmten Risikogruppe schließen. Auch könnte man aus den Informationen das Alter ableiten sowie eventuelle Reise oder sportliche Aktivitäten, wenn neben Corona auch die anderen Impfungen lesbar sind.
Es gibt aber noch ein weiteres Problem: Betrüger im Netz haben dadurch Zugang zu den persönlichen Daten, den Chargenummern, und damit die Möglichkeit, gefälschte Impfpässe herzustellen. Ein illegales Geschäft, das jetzt noch lukrativer werden könnte, sollten Geimpfte einen Teil ihrer Grundrechte zurückbekommen.
Welche Strafen drohen Fälschern?
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht warnt angesichts Lockerungen für Corona-Geimpfte und Genesene davor, Impfausweise zu fälschen oder gefälschte Dokumente zu nutzen. „Wer dies tut, setzt andere der Gefahr einer schweren Erkrankung aus und verhindert eine wirkungsvolle Bekämpfung der Pandemie“, sagte die SPD-Politikerin.
„Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlicher Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.“ Das gelte nicht nur für die Fälscher, sondern auch für diejenigen, die die gefälschten Dokumente gebrauchten. „Auch wer das echte Dokument eines anderen als sein eigenes ausgibt, macht sich strafbar“ mahnt die Bundesjustizministerin.