MV: 11.400 Personen besitzen Kleinen Waffenschein
31. Juli 2020n Mecklenburg-Vorpommern besitzen immer mehr Menschen den sogenannten Kleinen Waffenschein. Ihre Zahl ist bis Ende Juni auf knapp 11.400 gestiegen.
Das sind fast 1.000 oder zehn Prozent mehr als vor einem Jahr – der Trend zu mehr Reizgas- oder Schreckschusswaffen hält damit auch in Mecklenburg-Vorpommern an.
Knapp 700.000 Kleine Waffenscheine bundesweit
Allein seit Jahresbeginn sind noch einmal 500 dazu gekommen. Auch deutschlandweit steigt die Zahl der Besitzer von Kleinen Waffenscheinen, es sind aktuell knapp 700.000. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete den Trend als äußerst beunruhigend, ihr stellvertretender Bundesvorsitzender Jörg Radek sagte, die GdP fordere schon lange, dass die Waffen und ihre Besitzer beim Kauf registriert werden. Das zuständige Bundesinnenministerium sieht dagegen offenbar keinen Grund, das Waffengesetz zu ändern.
Ausgabe an Bedingungen geknüpft
Um einen Kleinen Waffenschein zu bekommen, muss man 18 Jahre alt sein und kann dann den Schein gegen eine Gebühr von 50 Euro beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Laut Waffengesetz müssen Antragsteller über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen und persönlich geeignet sein. Unter anderem dürfen sie nicht rechtskräftig verurteilt worden sein oder im Verdacht stehen, Waffen oder Munition missbräuchlich zu verwenden oder gar einer verfassungsfeindlichen Partei anzugehören. Zudem müssen sie geschäftsfähig sein und weder alkohol- oder drogenabhängig, noch psychisch krank sein.
In einem Waffengeschäft muss der Interessent einer Schreckschusswaffe dem Händler nur nachweisen, das er 18 Jahre alt ist. Solange er die Waffe nur zu Hause aufbewahrt, muss sie nicht registriert werden. Erst wenn er die Waffe mit sich führen möchte, wird der Kleine Waffenschein benötigt.