Kultureinrichtungen in MV öffnen schrittweise ab dem 1. Juni

Kultureinrichtungen in MV öffnen schrittweise ab dem 1. Juni

25. Mai 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 25.05.2021 21:21 Uhr

Sport, Gastronomie, Handel und jetzt auch die Kultur – es gibt wieder Perspektiven für die Zeit nach dem Lockdown. Die Landesregierung hat am Dienstag den Fahrplan für die Öffnung von Kultureinrichtungen vorgestellt.

Es sei jetzt möglich, der Kultur eine Perspektive zu geben, weil das Land unter die Risikomarke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche gefallen sei, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). “Der Lockdown war richtig und er hat gewirkt.” Laut Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) gibt es jetzt einen klaren Fahrplan mit klaren Stufen. Ähnlich wie im Sport könnten zum 1. Juni Musik- und Kunstschulen für alle Altersgruppen wieder öffnen, es sollen auch Gruppenkurse möglich sein, drinnen mit 15 – draußen mit 25 Teilnehmern. Die Erwachsenen müssen sich testen lassen, die Kinder aufgrund ihrer Testpflicht in der Schule nicht.

Es gelten weiter die Hygieneregeln

Auch die Türen von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Ausstellungen, Archiven und Kulturzentren gehen zum 1. Juni wieder auf. Es gelten weiterhin die Hygieneregeln, und es besteht eine Corona-Testpflicht für Erwachsene, die noch nicht voll geimpft oder nachweislich von einer Corona-Infektion genesen sind. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Auch hier gibt es Gruppenangebote für bis zu 15 Personen im Innenbereich und bis zu 25 im Außenbereich. Gleiches gilt für das Training für Tanzgruppen in allen Altersklassen. Bibliotheken öffnen ebenfalls, hier besteht nur in den Lesesälen eine Testpflicht, nicht beim Ausleihen von Büchern. “Das kulturelle Leben kann wieder starten, Schritt für Schritt”, sagte Schwesig. Es seien schwere Monate für die Kulturschaffenden gewesen. “Es war gerade die Kulturbranche, die sehr verantwortungsbewusst den Kurs der Sicherheit und den Schutz vor Corona mitgetragen hat und oft nicht so im Mittelpunkt stand wie andere.”

Veranstaltungen dürfen ab 1. Juni mit Einzelgenehmigung stattfinden

Veranstaltungen dürfen ebenfalls ab dem 1. Juni stattfinden, allerdings nur mit einer Einzelfallgenehmigung. Dabei gilt eine Personenbegrenzung im Außenbereich von 250, im Innenbereich von 100 Personen. Es gelten Hygieneregeln, eine Testpflicht und auch eine Sitzplatzpflicht. Es können also zunächst nur Veranstaltungen mit festen Plätzen genehmigt werden. Die Veranstalter müssen ihre Genehmigungen bei den örtlichen Gesundheitsämtern einholen. Ab dem 7. Juni dürfen Laienmusik-Ensembles und Laien-Chöre im Freien wieder zusammen üben, dabei dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für das Landesjugendorchester, dessen Mitglieder dürfen in größerer Zahl zusammen proben.

Kinos, Theater und Konzerthäuser ab 21. Juni im Regelbetrieb

Vom 21. Juni an sollen Theater, Konzerthäuser, Kinos und andere Spielstätten regulär öffnen dürfen – auch Kulturzentren und Ferienfreizeiten im Kulturbereich. Die Zahl der zugelassenen Zuschauerinnen und Zuschauer soll dann im Außenbereich auf 600, im Innenbereich auf 200 Personen begrenzt werden bei Test- und Sitzplatzpflicht. Veranstaltungen in dieser Größenordnung müssen dann nur noch mit Hygieneplan angezeigt, nicht mehr angemeldet werden. Laut Martin ist dann also keine gesonderte Genehmigung mehr notwendig. Es gelten aber alle Hygieneregeln.

Draußen 800 Personen ab Mitte Juli

Ab dem 13. Juli soll es weitere Möglichkeiten für Aufführungen für Laienchöre, Musik-Ensembles und Tanzgruppen im Innenbereich geben. Die Personenzahl ist laut Martin durch die vorhandenen Sitzplätze begrenzt. Draußen ist vorgesehen, dann 800 Zuschauer zuzulassen. Bei Veranstaltungen ohne Sitzplatz-Zuweisung werden drinnen maximal 100 Personen zugelassen, draußen sollen es maximal 200 sein. Tanzveranstaltungen bleiben erstmal untersagt. Kulturministerin Martin sagte, “wir werden Kultur wieder live und in Farbe erleben können.” Beginnend mit dem 3. August sollen mit einem Sitzplatzschema draußen bis zu 1.000 Personen ermöglicht werden. Noch größere Veranstaltungen brauchen eine Sondergenehmigung. Sollte sich das Pandemiegeschehen positiver entwickeln als erwartet, werden die Öffnungsschritte laut Martin auch wieder vorgezogen. “Wir freuen uns auf einen Kultursommer, mit dem wir die Pandemie Schritt für Schritt hinter uns lassen können.”

Kulturverbände hatten Perspektivlosigkeit beklagt

MV sei das Schlusslicht, wenn es um Kultur nach dem Lockdown geht, hatten führende Kulturverbände zuvor beklagt. Während in den meisten Bundesländern Ausstellungen wieder öffnen konnten und Einzel-Musikunterricht möglich sei, herrsche im Nordosten weiter Perspektivlosigkeit. In vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens hätten die Verantwortlichen bereits früher planen können – in den Theatern, Clubs und Musikschulen herrsche aber noch immer Unsicherheit.

Demonstration vor der Staatskanzlei

Im Vorfeld der Beratungen hatten sich rund 50 Künstler vor der Staatskanzlei in Schwerin versammelt. Für die nötige Aufmerksamkeit sorgte ein Quartett um die Sängerin Jacqueline Boulanger. “Wir sind nun durch die Corona-Krise der Bereich, der am härtesten getroffen wurde und wir hätten erwartet, dass uns seitens der Landesregierung ebenfalls eine Perspektive gestellt wird, wann wir wieder arbeiten können, wann wir wieder unserer Berufung nachgehen können und das ist, was wir hier einfordern”, bringt der freie Straßenkünstler Arne Livson aus Rostock als Initiator der Demo das Anliegen der Künstler auf den Punkt.