Bundestag beschließt Reform Neue Vertragsregeln für Verbraucher
25. Juni 2021Stand: 25.06.2021 10:03 Uhr
Der Bundestag hat in der Nacht mehrere Gesetze für einen verbesserten Verbraucherschutz auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen Neuerungen bei Verträgen. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Worum geht es?
Der Bundestag hat in der Nacht abschließend über vier Vorlagen zum Verbraucherschutz abgestimmt, über die er in erster Lesung bereits im Februar debattiert hatte. Dabei geht es um einen verbesserten Schutz bei Langzeitverträgen, etwa mit Mobilfunkbetreibern. Auch der Wechsel von Strom- und Gaslieferanten soll besser geregelt werden. Außerdem ist eine Update-Pflicht für digitale Geräte vorgesehen.
Was ändert sich bei Verträgen?
Langzeitverträge – etwa mit Mobilfunkanbietern, Energieversorgern oder auch in Fitnessstudios – sollen nicht mehr automatisch verlängert werden. In der Regel dürfen Verträge künftig zudem nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf als der Vertrag mit längerer Laufzeit. Auch bei Anschlussverträgen darf der Preis nicht um mehr als 25 Prozent angehoben werden.
Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen „Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.
Verbraucher, die ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln wollen, müssen dies künftig in schriftlicher Form tun – per Post oder auch per E-Mail. Damit will die Bundesregierung die Menschen besser vor einem telefonisch aufgedrängten Lieferanten- oder Vertragswechsel schützen und ihre Position im Streitfall stärken.
Wie begründet die Politik die Änderungen?
Aus Sicht der Bundesregierung hindern (zu) lange Vertragslaufzeiten Kunden oftmals an einem Anbieterwechsel. „Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Worum geht es bei digitalen Geräten?
Bei Geräten mit digitalen Elementen gilt künftig eine Update-Pflicht. Hersteller müssen den Besitzern von Hardware wie Tablets, Handys oder auch Smartwatches aktuelle Software und Betriebssysteme zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung will erreichen, dass dadurch die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Wie lange die Update-Pflicht für ein Gerät gilt, ist im Gesetz allerdings nicht genau geregelt. Darin heißt es lediglich, es gehe um einen Zeitraum, den der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des Gerätes erwarten könne. Maßgeblich für diese Erwartungshaltung des Kunden können etwa Werbeversprechen, verwandte Materialien oder auch der Preis sein, sprich: Je hochwertiger und teurer ein Produkt, desto länger wird es mit Updates versorgt.
Was ändert sich bei Gewährleistung und Garantie?
Verkäufer digitaler Geräte müssen dafür sorgen, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei sind. Liegt ein Schaden am Produkt vor, gilt künftig ein Jahr lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. Bisher galt dies nur sechs Monate lang.
Auch die Bestimmungen für Garantien wurden ergänzt. So muss eine Garantieerklärung dem Verbraucher künftig auf einem „dauerhaften Datenträger“ – etwa in Papierform oder per E-Mail – zur Verfügung gestellt werden. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass die Garantie von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten unberührt bleibt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.
Was sagt die Opposition?
FDP und Grüne hätten sich in verschiedenen Bereichen noch weiter gehende Regelungen gewünscht und hatten dazu entsprechende Anträge formuliert. Die FDP stört sich vor allem daran, dass manche Strom- oder Mobilfunkanbieter in den ersten Monaten eines neuen Vertrages mit niedrigen monatlichen Zahlungen werben, im Anschluss aber weit höhere Kosten verlangen. Deshalb wollten die Liberalen gewerbliche Anbieter zur Angabe eines monatlichen Durchschnittspreises verpflichten, und zwar bereits bei der Anbahnung eines Vertrages. Eine solche Regelung sollte auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden, fordert die FDP.
Die Grünen hatte sich für ein Verbot von Telefonwerbung und dabei untergeschobenen Verträgen eingesetzt. Unerwünschte Telefonanrufe stellen laut Grünen seit Jahren ein erhebliches Problem für viele Verbraucher dar, die dadurch nicht nur belästigt werden, sondern oftmals auch unerwünschte Verträge angeboten bekommen.