JVA Bützow: Inhaftierte klagen Vertuschung einer Straftat an

8. Juli 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 08.07.2021 15:04 Uhr

Insassen der JVA Bützow haben sich erneut an das Justizministerium gewandt. In einem offenen Brief, der NDR 1 Radio MV vorliegt, fordern sie unter anderem die Absetzung einer Führungskraft.

Fehlende Strukturen für die Resozialisierung, Vertuschung einer Straftat und Schikanierung von Zeugen – das sind im Wesentlichen die Punkte, die durch die Gefängnisinsassen der Justizvollzugsanstalt Bützow in einem offenen Brief angeprangert werden.

Justitzvollzugsanstalt in Bützow © dpa-Bildfunk Foto: Gritt Büttner / dpa-Bildfunk

Vorwurf der angeblichen Vertuschung einer Straftat

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei Inhaftierten Anfang Mai, habe die Abteilungsleitung der JVA Bützow aus Sicht der Inhaftierten keine Polizei zur Tatortsicherung ins Gefängnis gelassen. Das Tatwerkzeug, eine Hantelstange, blutverschmierte Decken und Kleidungsstücke sollen gereinigt und Wärter, die dies kritisierten, schikaniert worden sein. Inhaftierte, die mit der Öffentlichkeit über den Vorfall gesprochen haben, seien zudem im Gefängnisalltag unverhältnismäßig sanktioniert worden. Einzige logische Konsequenz daraus sei für die Verfasser des Briefes die sofortige Absetzung einer Führungskraft.

Keine ausreichenden Resozialisierungsmaßnahmen

Bereits im August 2020 wurde durch den Landeschef der Gewerkschaft, Hans-Jürgen Papenfuß, der viel zu niedrige Personalstand in der JVA Bützow kritisiert. Durch das Fehlen von rund einem Drittel der Beschäftigten könne eine Betreuung der Inhaftierten bei Resozialisierungsmaßnahmen nicht abgesichert werden. Ein Punkt, der auch in dem aktuell vorliegenden offenen Brief angesprochen wird.

Reaktion des Justizministeriums

In einer Stellungnahme zweifelt das Justizministerium an, dass der anonym verfasste Brief authentisch sei, da ein Urheber nicht auszumachen wäre. Deswegen prüfe man wegen „wahrheitswidriger Vorwürfe“ gegen Mitarbeiter der JVA eine mögliche strafrechtliche Relevanz zu Lasten der Verfasser des Briefes. Die Prüfung in Bezug auf die tätliche Auseinandersetzung laufe ebenfalls noch. Es würden laut Justizministerium aber keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Beweismittel unterdrückt oder Ermittlungen behindert worden seien.