Corona-Gipfel: In MV bleibt vieles beim Alten
27. August 2020Mecklenburg-Vorpommern will an den bisher im Land geltenden Corona-Schutzmaßnahmen weiter festhalten. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag nach der Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
„Für Mecklenburg-Vorpommern bleibt alles so, wie bereits am Dienstag auf dem MV-Gipfel verabredet und beschlossen“, so die Ministerpräsidentin.
Keine bundesweite Obergrenze bei Familienfeiern
Bei dem Spitzentreffen hatten sich die Kanzlerin und die 16 Länderchefs auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise verständigt. So sollen Großveranstaltungen bis Ende Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen gebe es für Veranstaltungen mit gewährleisteter Kontaktverfolgung und einem Hygienekonzept. Für private Feiern wurde keine bundesweit geltende Teilnehmer-Obergrenze festgelegt. Im Nordosten dürfen daher bei solchen Feiern weiterhin 50 Gäste und zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten sogar 75 Gäste teilnehmen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll ein Mindestbußgeld von 50 Euro gelten. In Mecklenburg-Vorpommern wird ein solches Vergehen bereits mit bis zu 150 Euro Bußgeld geahndet.
Änderungen für Reiserückkehrer: Der Staat zahlt nicht mehr
Auch beim Thema Urlaubsreisen wurden Änderungen vereinbart. So bekommen Menschen, die wissentlich in ein Risikogebiet reisen, keine Kompensation des Verdienstausfalls mehr vom Staat. Reiserückkehrer sollen ab dem 1. Oktober eine 14-tägige Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. „Diese Regel gilt bereits in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schwesig. Außerdem enden die kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum 15. September. Grundsätzlich rief Schwesig dazu auf, Reisen in Risikogebiete ganz zu unterlassen.
Sport mit mehr als 1.000 Zuschauern? Schwesig will mit Clubs sprechen
Ein weiteres Ergebnis: Die Zuschauerplätze in Stadien und Sporthallen bleiben bis Ende Oktober (fast) leer. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge für den Umgang mit Fans bei bundesweiten Sportveranstaltungen erarbeiten. Schwesig kündigte Gespräche mit Top-Vereinen aus dem Land wie Hansa Rostock, dem SSC Schwerin und den Rostock Seawolves an. „Wir wollen darüber reden, ob künftig Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern wieder möglich sein können“, sagte Schwesig. Die bereits ausgearbeiteten Konzepte der betreffenden Spitzenclubs sollen möglicherweise in die Überlegungen der Arbeitsgruppe einfließen, so Schwesig.
Tagestouristen in MV wieder willkommen, Märkte erlaubt
Vom 4. September an können Tagesgäste wieder offiziell nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Außerdem sollen ab Herbst Märkte öffnen. Das hat die Landesregierung am Dienstagnachmittag in Schwerin beschlossen. Auch über die Maskenpflicht wurde in der Kabinettssitzung beraten. Sie soll im Einzelhandel zum Schutz der Bevölkerung beibehalten werden.
Tagestouristen sind in MV wieder willkommen
Die Landesregierung hat entschieden, dass Tagesgäste ab dem 4. September wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen dürfen. Auch Herbst- und Weihnachtsmärkte können ab Oktober öffnen.
Tagestourismus nach Ende der Ferienzeit
Ein entscheidender Grund für die Öffnung des Landes für Tagesgäste sei das Ende der Ferienzeit. Wenn weniger Übernachtungsgäste nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, könne das Land Tagesgäste empfangen. Außerdem sei der Schul- und Kitastart laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gut geglückt, weswegen jetzt der Tagestourismus auch wieder erlaubt werden kann. Voraussetzung für die Öffnung sei aber, dass die Corona-Infektionszahlen so gering bleiben wie bisher. Mit bislang 62 Infektionsfällen je 100.000 Einwohner weist Mecklenburg-Vorpommern die geringste Quote bundesweit auf.
Die Tourismusbranche hofft mit der neuen Regelung auf Extra-Einnahmen durch Tagesgäste. Nach Schätzungen halten sich in der Hochsaison normalerweise pro Tag bis zu 150.000 Tagesgäste aus anderen Bundesländern im Nordosten auf.
Weihnachtsmärkte werden zugelassen
Im Rahmen der Beratungen mit den kommunalen Vertretern wurde sich auch darüber geeinigt, dass Herbst-, Jahr- und Weihnachtsmärkte ab 1. Oktober öffnen dürfen. Die Gesundheitsämter der Landkreise haben die Entscheidungsgewalt. Nach Vorlage entsprechender Konzepte sei es von der Lage vor Ort abhängig, ob ein Markt stattfinden darf, erklärte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).
Clubs und Diskotheken können öffnen – unter Auflagen
Die Landesregierung hat auch darüber entschieden, dass Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen – allerdings ohne Tanz und mit Abstand. Außerdem soll es keine 100-prozentige Auslastung geben. In Kinos und Theatern kann bei einem Abstand von 1,50 Meter zukünftig auf die Maske verzichtet werden. Bei geringerem Abstand sei sie aber weiter nötig, so Glawe. Dadurch müssten keine Stühle mehr freigehalten werden und die Auslastung der Kino- und Theatersäle sei höher.