Regeln zur Einreise – Was Urlauber beachten müssen
28. Juli 2021Stand: 28.07.2021 13:05 Uhr
Angesichts der Ausbreitung der Delta-Variante soll es striktere Einreiseregeln geben. Doch wann startet die Testpflicht für alle? Noch will sich der Bund nicht festlegen. Zunächst treten neue Regeln für Geimpfte in Kraft.
Sommer, Sonne und sinkende Inzidenzen – das war einmal. In Deutschland aber auch in vielen Urlaubsländern steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen deutlich. Zudem breitet sich die ansteckendere Delta-Variante immer weiter aus. Doch diese Entwicklung ist in der von heute an geltenden Einreiseverordnung der Bundesregierung noch gar nicht berücksichtigt. Sie beschränkt sich daher im Wesentlichen darauf, dass nachweislich Geimpfte oder Genesene anders als bisher von der Quarantäne befreit sind, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Bestimmungen findet sich auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums. Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, lässt sich auf einer Liste des Robert Koch-Institus überprüfen. Eigentlich sollten die seit heute geltenden Regeln bis zum 10. September gelten. In Anbetracht der steigenden Corona-Zahlen plant die Bundesregierung aber offenbar nun, die Regeln bereits zum 1. August deutlich zu verschärfen. Ein Überblick:
Gibt es neue Regeln für alle Urlauber?
Nein, für die meisten Urlauber dürfte sich mit der Einführung der neuen Einreiseverordnung nichts ändern. Die von heute an geltenden Änderungen betreffen vor allem Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet wieder nach Deutschland einreisen wollen. Dabei entfällt nun für vollständig Geimpfte und Genesene die Quarantäne-Pflicht. Da aber immer mehr Länder wieder als Risikogebiete eingestuft werden, empfiehlt es sich, vor und während der Reise die entsprechenden Bestimmungen für das jeweilige Urlaubsziel im Auge zu behalten.
Was ist, wenn ich in ein Risikogebiet reise?
Die Verordnung der Bundesregierung unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Kategorien: den „normalen“ Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten sowie den nun vor allem in den Fokus geratenen Virusvariantengebieten. Das sind Regionen, in denen eine mutierte Form des Coronavirus – wie etwa die Delta-Variante – verbreitet auftritt.
Für alle drei Kategorien gilt: Wer innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet war, muss für die Rückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vorlegen. Diese muss auch bei Flugreisen ausgefüllt werden – unabhängig von der Risiko-Einstufung. Dafür gibt es eine eigens eingerichtete Homepage.
Sollte die digitale Einreiseanmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder technischer Störungen nicht möglich sein, muss alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden. Wenn diese in seltenen Ausnahmefällen nicht vom Reiseanbieter oder der Grenzpolizei angefordert wird, muss spätestens 24 Stunden nach der Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachgeholt werden oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post eingeschickt werden (Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim).
Was ist mit Urlaub innerhalb Europas?
Die Delta-Variante breitet sich zunehmend aus. Beliebte Reiseländer wie Portugal, Zypern, die Niederlande, Großbritannien und auch Spanien wurden bereits wieder als Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Dänemark, Griechenland, die Türkei sowie Teile Kroatiens und Frankreichs gelten als Risikogebiete. Wer sich unsicher ist, was für das eigene Reiseland gilt, kann das auf einer Liste des Robert Koch-Institus überprüfen.
Wer braucht Tests oder muss in Quarantäne?
Wer sich in einer als Risiko- oder Hochinzidenzgebiet eingestuften Region aufgehalten hat, muss grundsätzlich auf eigene Kosten für zehn Tage in Quarantäne. Dies entfällt allerdings, wenn ein Geimpften- oder Genesenennachweis vorgelegt werden kann. Alternativ kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden – bei Hochinzidenzgebieten ist dies aber erst nach fünf Tagen möglich.
Für Menschen, die aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, dauert die Quarantäne vier Tage länger – also insgesamt 14 Tage. Sie kann auch nicht durch einen Test verkürzt werden. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt künftig diese Quarantäne.
Was ist, wenn sich die Einstufung ändert?
Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft, gelten die jeweiligen Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das heißt: Die Quarantäne kann mit einem Test nach fünf Tagen beendet werden bzw. entfällt für Geimpfte und Genesene.
Wird für ein Land während der Einreise-Quarantäne die Einstufung als Risikogebiet komplett gestrichen, dann endet auch die Quarantäne-Pflicht sofort.
Was gilt für Flugreisen?
Alle Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland kommen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen – und zwar unabhängig davon, ob das Land des Starts einen Risikostatus hat.
Wo und ab wann soll nun verschärft werden?
Die Bundesregierung plant offenbar eine generelle Testpflicht für alle, die aus dem Ausland einreisen. Ob diese Testpflicht dann wirklich für alle Menschen gilt – oder ob Genesene oder vollständig Geimpfte davon befreit werden sollen – scheint derzeit noch unklar.
„Der Bund hat uns jetzt zugesichert, er wird bis zum 1. August alles probieren, eine einheitliche Testpflicht einzuführen, nicht nur für Flugreisende“, kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in den tagesthemen an. Die neue Regelung werde nach den Worten des CSU-Chefs ganz einfach lauten: „Jeder braucht einen Test.“
Das würde dann bedeuten, dass sich jeder, auch wer mit Zug, Bus oder Auto unterwegs ist, sich einem Test unterziehen müsste. Bei den Kontrollen der Autofahrer will Söder auf Schleierfahndung setzen – nicht nur direkt an der Grenze, sondern auch im umliegenden Gebiet. Die Pläne, die Testpflicht auf alle Reiserückkehrer auszuweiten, waren zuvor bereits aus dem Gesundheitsministerium bekannt geworden.
Die Bundesregierung lässt den Start für die generelle Corona-Testpflicht allerdings weiter offen. Die stellvertretende Sprecherin Ulrike Demmer nannte keinen Termin und wies auf noch laufende interne Abstimmungen hin. Regelungen für Reiserückkehrer stünden auch auf der Themenliste der Corona-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am 10. August. Was schon vorher geklärt werden könne, werde selbstverständlich geklärt. Es gelte: „Je schneller, desto besser.“
Auch die SPD befürwortet eine generelle Testpflicht für Reiserückkehrer. Generalsekretär Lars Klingbeil sagte im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF: „Auch wir als SPD – inklusive der Justizministerin – wollen, dass das Reisen sicherer wird. Und das bedeutet, die Testpflicht auszuweiten.“ Aber das müsse rechtlich sauber und verhältnismäßig sein. Es sei jetzt an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.
Gibt es auch Bedenken?
Bundesjustizminister Christine Lambrecht hatte sich zunächst zurückhaltend geäußert. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sprach sie am Dienstag von unverhältnismäßigen Erwägungen. Sie bestätigte aber auch, dass die Bundesregierung sich in „konstruktiven Gesprächen“ befinde, um Wege zu finden, „das Reisen noch sicherer zu machen“.
Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), wandte sich gegen schärfere Einreiseregeln. „Die Bestimmungen der Einreiseverordnung haben uns auch in Zeiten mit höheren Inzidenzen gute Dienste erwiesen – dafür sind sie ausgelegt.“
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sich skeptisch: „Ich sehe eine mögliche Ausweitung der Corona-Testpflicht auf alle ungeimpften Reiserückkehrer kritisch“, sagte der Vorsitzende der GdP für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Rheinischen Post“. „Wir als Bundespolizei wären für die Kontrollen in Zügen und an Bahnhöfen zuständig“, erklärte Roßkopf. Doch die Polizei habe schon jetzt „kaum genug Personal, um dort das Tagesgeschäft abzuarbeiten“.