Corona: Einreise mit der Fähre – das müssen Sie wissen
2. August 2021Wer nach Deutschland einreist und älter als 12 Jahre ist, muss seit dem 1. August 2021 einen aktuellen Testnachweis vorlegen, geimpft oder genesen sein.
Nicht nur bei einer Flugreise, sondern unabhängig davon mit welchem Verkehrsmittel man ins Land kommt, braucht man seit Anfang August einen negativen Testnachweis, eine Impfbestätigung oder eine Bestätigung der Genesung. Das gilt natürlich auch für die Seegrenze, also die Einreise über Fähre oder Kreuzfahrtschiff, wie zum Beispiel im Überseehafen Rostock.
So wird der Testnachweis kontrolliert
Laut Bundespolizeisprecherin in Rostock, wird stichprobenartig, aber in größtmöglichem Umfang kontrolliert. Eine Test- bzw. eine Impfbescheinigung oder eben der Nachweis über eine Genesung muss dann vorgezeigt werden. Im Gegenzug dazu entfallen aber die Kontrollen der digitalen Einreiseanmeldung, da weder Dänemark noch Schweden Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete sind. Wie viele Kontrollen es bisher mit wieviel Personal der Bundespolizei gegeben hat und was bei diesen herausgekommen ist, dazu gibt es aktuell keine Informationen.
Reederei informiert lediglich
Wenn man an Bord der jeweiligen Fähre geht, gibt es keine Kontrollen, da dies nicht Aufgabe der Reederei sei, so eine Scandlines-Sprecherin. Heißt, jeder Gast, der ein gültiges Ticket hat, darf auch auf die Fähre. Die Passagiere würden jedoch vorab ausreichend darüber informiert werden, dass eine Einreise nur mit einem gültigen Nachweis möglich sei. Ist dieser nicht vorhanden, kann es sein, dass man ein nicht unerhebliches Bußgeld zahlen und in Quarantäne muss.
So funktioniert die Einreise aus Polen
Auch bei der Einreise aus Polen muss mit stichprobenartigen Kontrollen gerechnet werden. Der Sprecher der Bundespolizei Pasewalk, Igor Weber, sagte aber, dass dafür nicht mehr Beamte eingesetzt werden würden als sonst. Auch hier wird das mit dem niedrigen Inzidenzwert in Polen begründet. Wer jedoch ohne entsprechende Nachweise einreist und kontrolliert wird, müsse umgehend in Quarantäne. Auch das Gesundheitsamt wird in diesem Fall informiert und um ein Bußgeld kommt man auch hier nicht herum.