Betrug bei Corona-Hilfen: Tausende Verfahren
8. September 2020Tausende Antragsteller in ganz Deutschland sollen sich unrechtmäßig Corona-Soforthilfen erschlichen und so einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben.
Bundesweit wird in diesem Zusammenhang in mindestens 6.900 Fällen wegen Subventionsbetrugs ermittelt. Das geht aus einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den Justizministerien und Generalstaatsanwaltschaften der Länder hervor.
Niedersachsen: Schaden von 6,5 Millionen Euro
Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen haben bis Anfang August mehr als 720 Ermittlungsverfahren geführt, um Betrügereien mit den Corona-Hilfen des Landes aufzudecken. Die niedersächsischen Behörden geben die vorläufige Schadenssumme mit 6,5 Millionen Euro an. Das Bremer Justizressort zählte bisher 80 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit den Soforthilfen.
Mehr als 200 Verfahren in Schleswig-Holstein und MV
In Schleswig-Holstein sind 241 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Nach Angaben des Justizministeriums in Kiel betragen die Schadenssummen pro Fall zwischen 2.500 und 15.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Staatsanwaltschaften bis Mitte August rund 220 Verfahren wegen Betruges und Subventionsbetruges eingeleitet. In Hamburg werden die Straftaten nicht separat erfasst.
Havliza: „Schäbig und strafbar“
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kritisierte die Betrugsversuche. Die Politik habe sehr viel Geld in die Hand genommen, um den Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen. „Diese Angebote zu missbrauchen, ist schäbig und strafbar“, sagte sie. Ausgangspunkt der Ermittlungsverfahren sind nach Angaben ihres Ministeriums häufig Verdachtsmeldungen der auszahlenden NBank.
Bis zu zehn Jahre Haft möglich
Eine Straftat liegt unter anderem vor, wenn eine Person im Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens oder eines Selbstständigen ohne dessen Wissen eine Corona-Soforthilfe beantragt und die Zahlung dann zum Beispiel durch eine abweichende Kontonummer umlenkt. Betrüger hätten zudem bei der Antragsstellung falsche Angaben gemacht, die gezahlten Hilfen für private Zwecke verwendet oder Hilfen doppelt für dasselbe Unternehmen beantragt. In der Regel wird wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs nach Paragraf 264 des Strafgesetzbuches ermittelt. Darauf stehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich. Strafbar ist der versuchte Betrug auch dann, wenn das Geld gar nicht geflossen ist.