Länder fordern Negativ-Tests von Urlaubern aus Risikogebieten
7. Oktober 2020Die Mehrzahl der Bundesländer fordert Negativ-Tests von Reisenden aus Corona-Risikogebieten, um einem Beherbergungsverbot zu entgehen. In Mecklenburg-Vorpommern gehen die bereits bestehenden Regelungen über die Beschlüsse der Länder hinaus.
Mindestens elf Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten beschlossen. Das verlautete nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) am Mittwoch in Berlin. Reisende aus innerdeutschen sogenannten Corona-Hotspots müssen demnach bei Ankunft in Hotels oder anderen Unterkünften einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls greife das Beherbergungsverbot, hieß es. Die Regelung gilt nach Angaben von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nur für Reisen zu touristischen Zwecken in gewerblichen Beherbergungsbetrieben. Familienbesuche sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Pendelverkehre.
MV mit am weitesten gehender Regelung
In Mecklenburg-Vorpommern muss der betreffende Reisende aus einem Risikogebiet allerdings noch bis zu einem zweiten negativen Test nach fünf bis sieben Tagen in Quarantäne in seiner Unterkunft bleiben, wie der Chef der Staatskanzlei, Heiko Geue, NDR 1 Radio MV sagte. „Das gilt auch weiterhin. Damit sind wir zwar das am weitesten gehende Bundesland, aber wir sind ja auch Tourismusland Nummer eins“, so Geue weiter. Sollte die eigene Heimatregion während eines Urlaubs in Mecklenburg-Vorpommern zum Risikogebiet erklärt werden, müsse der Reisende nicht zwangsläufig abreisen.