Wegen Berlin: Landesregierung beschließt neue Corona-Regeln

9. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 09.10.2020 14:48 Uhr

Die neuen Corona-Regeln für den Umgang mit Risikogebieten sorgen für Irritationen. Einreisende aus Corona-Hotspots müssen in Quarantäne. Doch es gibt Ausnahmen.

Die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns beschlossenen neuen Corona-Regeln für den Umgang mit Risikogebieten wie Berlin führen offenbar zur Verwirrung. Der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, erklärte, bei ihm würden viele besorgte Nachfragen eingehen. Crone meinte, die Regelung sei in großen Teilen nicht nachvollziehbar. Es sei nicht genau klar, was nun gelte.

Auslöser: Einstufung Berlins als Risikogebiet

Die Landesregierung hatte sich am späten Donnerstagabend im Eilverfahren auf den Umgang mit den gestiegenen Corona-Zahlen vor allem in Berlin geeinigt. Weil die Hauptstadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verzeichnet, gilt sie als Risikogebiet. Für Urlauber aus Berlin gibt es zum dortigen Start der Herbstferien keine Ausnahme. Wie alle anderen, die aus sogenannten Corona-Hotspots kommen, müssen auch sie in ihrem Übernachtungsquartier einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Einnahmeverluste befürchtet

Auch die zweiwöchige Quarantänepflicht gilt weiter. Urlauber können sie verkürzen, wenn sie nach fünf bis sieben Tagen ein zweiten negativen Test vorlegen, der ebenso wie der erste selbst zu bezahlen ist. Weil das als zu aufwändig gilt, glaubt die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern, dass viele Berliner trotz gebuchter Reisen gar nicht erst Richtung Ostsee oder die anderen Urlausregionen aufbrechen. Spitzenvertreter des Gaststättenverbands Dehoga oder des Tourismusverbandes fürchten Einnahmeverluste.