Fragen und Antworten: Einreise aus Risikogebieten nach MV

9. Oktober 2020 Aus Von mvp-web

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat als Reaktion auf die angestiegenen Neu-Infektionen die Corona-Regelungen verschärft. Die Änderungen gelten ab Sonnabend.

Können Menschen aus Corona-Risikogebieten (mehr als 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) in Mecklenburg-Vorpommern die Ferien verbringen oder Urlaub machen?

Rein rechtlich ja. Dazu müssen sie aber in ihrem Übernachtungsquartier einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ungeachtet dessen gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Diese kann durch einen zweiten negativen Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden. Erst dann kann man sich frei im Bundesland bewegen.

Wer trägt die Kosten für den zweiten Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen?

Man selbst.

Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht und wenn ja, für wen gelten diese?

Berufspendler aus Risikogebieten wie jetzt Berlin müssen nicht in Quarantäne, ebenso Mediziner, Polizisten, Juristen und Beschäftigte der Güter- sowie Personenverkehrsbranche (etwa Beschäftigte auf Schiffen, Piloten, Lkw-Fahrer, Paketboten und Zugpersonal), sofern die Fahrt oder Reise erforderlich ist. Durch diese Ausnahmen sollen die Wirtschaft, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet werden.

Sind touristische Tagesbesuche von Menschen aus Risikogebieten in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?

Nein.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich zuvor durch ein Corona-Risikogebiet lediglich durchgereist bin?

Nein.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich in einem Corona-Hotspot wohnhaft bin und meinen angemeldeten Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern aufsuchen will?

Nein.

Unterliegen Abgeordnete und Regierungsmitglieder der Quarantänepflicht?

Nein.

Dürfen Sportvereine aus Risikogebieten für Wettkämpfe nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, ohne in Quarantäne zu müssen? Und umgekehrt: Dürfen Sportvereine aus dem Nordosten zu Wettkämpfen in Corona-Hotspots reisen, ohne der Quarantänepflicht zu unterliegen?

Zum Wochenende soll geregelt werden, dass Sportvereine keinen Einschränkungen unterliegen. Sie können also ohne Einschränkungen an Wettkämpfen teilnehmen.

Gilt die Quarantänepflicht für Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, wenn sie nach einer Einkaufs-Tour oder einem Besuch von Freunden in einem Corona-Hotspot zurückkehren?

Ja, die Quarantänepflicht gilt dann.

Was ist mit Besuchen von Mitgliedern der Kernfamilie, die in einem Corona-Hotspot leben und Familienmitglieder in Mecklenburg-Vorpommern besuchen wollen?

Bisher lässt sich dieser Fall nicht eindeutig beantworten. Im Lauf des heutigen Tages sollen Diese und andere Einzelfragen noch geklärt werden. Wir ergänzen dann dieses FAQ laufend.

Stand: 09.10.2020 10:55 Uhr