Neue Testpflicht in Pflegeheimen in MV bislang nur „Empfehlung“
8. November 2021Vor dem Hintergrund häufigerer Corona-Infektionen sollten die Schutzmaßnahmen bei Pflegeheimen von Montag an mit einer Testpflicht für alle Besuchenden verschärft werden – allein, die Landesverordnung ist in diesem Punkt noch widersprüchlich.
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und der besonderen Gefahr für Pflegeheimbewohner sollten seit Montag deutlich verschärfte Testvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Die Überschrift im Corona-Infoportal ist eindeutig: „Ab Montag Testpflicht in allen Pflegeheimen in MV.“ Und so hat es auch das Sozialministerium am Freitagmittag in einer Pressemitteilung formuliert. Laut neuer Coronaverordnung „Pflege und Soziales“, die am Montag in Kraft trat, sollten alle Besucher über sechs Jahren nur mit negativem Test in die Einrichtungen – selbst wenn sie geimpft oder genesen sind, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag bekanntgab.
Landesverordnung sieht Ausnahme für Geimpfte noch vor
Diese Testpflicht allerdings sorgt am Montag für Irritationen, denn in der aktuellen Fassung der Verordnung steht schwarz auf weiß etwas anderes: „Jede besuchende und aufsuchende Person darf die Einrichtung nur betreten, wenn das Ergebnis eines vor Ort durchzuführenden PoC-Antigen-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 negativ ist oder der Nachweis eines nicht älter als 24 Stunden negativen Ergebnisses eines PoC-Antigen-Tests beziehungsweise das Testergebnis eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Nukleinsäurenachweises beigebracht wird“, heißt es dort. Unter Paragraf 18, der „Erweiterte Möglichkeiten aufgrund von Impfungen“ behandelt, steht mit Stand Montagmittag noch immer, dass geimpfte Besucher von der Testerfordernis befreit sind, also aktuell nicht zu einem Test verpflichtet sind. Auf Anfrage des NDR MV hat nun das Sozialministerium eingeräumt, dass dies in der Tat widersprüchlich ist.
Geimpfte Besucher Derzeit „dringende Empfehlung“ statt „Testpflicht“
Es werde aber an einer entsprechenden Änderung in der Corona-Verordnung gearbeitet, heißt es am Montag aus dem Sozialministerium, „die Testpflicht kommt“, nach dem Willen des Ministeriums vielleicht schon diese Woche. Bis dahin gelte für bereits vollständig geimpfte Personen jedoch eine „dringende Empfehlung“ sich testen zu lassen. Derzeit kläre das Ministerium noch abrechnungsrelevante Fragen. Wenn es soweit ist, sollen nach den Worten von Drese die „Einrichtungen die Möglichkeit zur Testung täglich vor Ort sicherstellen“, hieß es am Freitag. Die Tests seien für die Besucher kostenfrei; die Heime sollen ihren Aufwand abrechnen können. Erforderlich sei entweder ein PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Die Regelung sei nötig, um ein generelles Besuchsverbot zu vermeiden, so Drese.
Tägliche Tests für ungeimpfte Mitarbeiter obligatorisch
Ungeimpfte Mitarbeiter in den Heimen müssen sich von Montag an täglich testen lassen, geimpfte zweimal pro Woche. Ein allgemeines Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen soll mit den neuen Maßnahmen vermieden werden. Die Bewohner dürften nicht isoliert werden, betonte Drese. Die Ministerin warb für mehr Impfungen von Pflege-Beschäftigten. Drese würde gern sogar noch weiter gehen; sie hatte eine Impfpflicht für Pflegepersonal gefordert.
Booster-Impfungen „weit vorangeschritten“
In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Sozialministeriums rund 75 Prozent der Pflegekräfte geimpft. Die Auffrischungsimpfungen schon geimpfter Bewohner und Mitarbeiter seien „weit vorangeschritten“, hieß es.