MV lockert die Quarantänepflicht für innerdeutsche Urlauber
17. Oktober 2020Die Landesregierung hat die bislang strengen Regeln für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten gelockert. Die lange Quarantäne entfällt ab Mittwoch.
Touristen aus Risikogebieten müssen aber weiterhin bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Damit gleiche das Land seine Regeln an die in Schleswig-Holstein geltenden an, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Sonnabend. Die Regelung für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten ändert sich nicht. Auch Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Bislang deutschlandweit strengste Regeln
Bisher müssen Urlauber aus Corona-Hotspots wie Berlin bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und trotzdem für 14 Tage in Quarantäne. Die Frist konnte nur verkürzt werden, wenn nach fünf bis sieben Tagen ein zweiter negativer Test vorgelegt wurde. Die Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern waren bundesweit die strengsten. Beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald waren in der vergangenen Woche drei Eilanträge gegen die Landesverordnung eingereicht worden. Ursprünglich wollte das Gericht darüber in der kommenden Woche entscheiden.
Dehoga beklagt „dramatischen“ Umsatzeinbruch
In den Augen der Tourismusbranche kam die bisherige Regelung einem Einreiseverbot gleich. Sie fürchtete um Umsätze und beklagte einen großen Aufwand wegen eingehender Stornierungen. Der Präsident des Dehoga-Bundesverbandes, Guido Zöllick, hatte auf NDR Info von einer „Katastrophe“gesprochen. Schwesig hatte bereits nach den Corona-Krisengesprächen mit ihren Länderkollegen und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Mittwoch eine Aufweichung der Regel angedeutet, dies aber davon abhängig gemacht, dass die Infektionszahlen im Land weiter auf niedrigem Niveau bleiben.
Viele Beherbergungsverbote gefallen
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt nur noch in wenigen Bundesländern. In den meisten wurde es ausgesetzt oder war gar nicht eingeführt worden. In Hamburg müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. In Sachsen-Anhalt gilt dieselbe Regelung wie für Touristen aus ausländischen Corona-Risikogebieten, es sei denn, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein.