2G Plus in Restaurants, Kinos und Hotels: Land verschärft Corona-Maßnahmen

2G Plus in Restaurants, Kinos und Hotels: Land verschärft Corona-Maßnahmen

23. November 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 23.11.2021 18:29 Uhr

Um die Corona-Lage wieder in den Griff zu bekommen, hat die Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen. Sie treten am Donnerstag in Kraft und bringen Einschränkungen für Ungeimpfte, aber auch eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene in vielen Bereichen.

„Die Lage ist nicht nur ernst, sie ist sehr ernst“, so die stellvertretende Ministerpräsidentin und Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die Linke) mit Blick auf die steigenden Corona-Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Aus diesem Grund habe das Kabinett beschlossen, die Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Ampel zu verschärfen. Da das Land aktuell eine Hospitalisierungsinzidenz von mehr als sechs hat, wird es in der Corona-Warnampel als orange eingestuft. Für diese Warnstufe sind die Regeln ab sofort verschärft – und zwar landesweit, unabhängig davon, ob ein einzelner Kreis oder eine Stadt eine geringere Warnstufe aufweist. Wenn ein Landkreis eine höhere Warnstufe hat, können dort noch stärkere Einschränkungen gelten.

Landesweit ab Donnerstag 2G-Plus-Regel

Die neue Corona-Warnampel sieht vor, dass von Donnerstag an in ganz Mecklenburg-Vorpommern die sogenannte 2G-Plus-Regel in Innenbereichen gilt. Das bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test haben Zutritt zu Restaurants, Messen, Theatern, Kinos, Schwimmhallen, Fitnessstudios, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Die 2G-Plus-Regel gilt auch für den Besuch von Sportveranstaltungen, zum Beispiel im Fußballstadion. Laut Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) gibt es Ausnahmen für den Friseurbesuch und für medizinisch notwendige Behandlungen. Auch Kinder unter sieben Jahren seien von der Regel ausgenommen. Für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren sowie für Jugendliche bis 17 Jahre und für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gelte in Innenbereichen „nur“ die Testpflicht. Clubs und Diskotheken müssen komplett schließen. Für Veranstaltungen wurde eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent festlegt. Auf Weihnachtsmärkten haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt.

Stufe rot: Kontaktbeschränkungen treten in Kraft

Erreicht ein Landkreis die Stufe rot, treten dort außerdem von Donnerstag an Kontaktbeschränkungen in Kraft. Laut Sozialministerin Drese dürfen sich dann nur noch maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten drinnen treffen – Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Teilen des Einzelhandels tritt außerdem die 2G-Regel in Kraft. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Baumärkte. Auf Weihnachtsmärkten gilt die 2G-Plus-Regel – Geimpfte und Genesene brauchen also zusätzlich einen negativen Corona-Test. Für Veranstaltungen gelten ebenfalls die 2G-Plus-Regel und eine Auslastungsgrenze von 30 Prozent. Erreicht das gesamte Land die Warnstufe rot, gelten diese Regeln auch in den Kreisen, die eigentlich eine niedrigere Stufe aufweisen.