Neue Corona-Verordnung: Regierung in MV zieht die Zügel an

20. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 20.10.2020 05:46 Uhr

In der vergangenen Woche haben sich Bund und Länder auf schärfere Corona-Regeln verständigt. Die Landesregierung berät heute, wie die Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden sollen.

von Stefan Ludmann

Zapfhähne für Bier in einem Restaurant sind nicht in Benutzung. © dpa-Bildfunk

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie will die Landesregierung die mit Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen umsetzen. So soll es künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern Sperrstunden und Alkoholverbote geben. Die Landesregierung berät heute mit Kommunen und Verbänden über eine entsprechend erweiterte Verordnung. Die soll vor allem den Umgang mit den Regionen regeln, die wegen hohen Fallzahlen zu Risikogebieten geworden sind.

Bei roter Corona-Ampel: Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Die entscheidende Marke ist dabei die Fünfziger-Regel. Gibt es in einem Landkreis oder den Städten Schwerin und Rostock mehr als 50 Corona-Infizierte auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, schaltet die Corona-Ampel künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern auf Rot: Nach einem Entwurf der neuen Verordnung, der dem NDR vorliegt, gilt dann eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf belebten Plätzen oder auf dem Wochenmarkt.

Schärfere Kontaktbeschränkung bei „roter“ Ampel

Bei einer auf „Rot“ geschalteten Corona-Ampel dürfen sich in Gaststätten nur noch höchstens zehn Menschen gemeinsam in einer Runde treffen. Privat gilt eine schärfere Kontaktbeschränkung. Dort dürfen die zehn Menschen nur aus zwei unterschiedlichen Haushalten kommen. Gaststätten dürfen laut der Planung keinen Alkohol ausschenken. Sie müssen um 23 Uhr schließen. Darauf hatte sich auch das Bund-Länder-Treffen verständigt. Veranstaltungen innen sind laut Entwurf nur noch mit maximal 100 Teilnehmern erlaubt, draußen sind 300 zulässig – bei einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept möglicherweise auch mehr. Nach dem Entwurf für die Verordnung sind in landeseigenen Risikogebieten keine Besucher bei Sportveranstaltungen erlaubt. Außerdem fallen Herbst- und Weihnachtsmärkte aus.

Allgemeine Maskenpflicht auch im Unterricht

In den weiterführenden Schulen soll es in Risikogebieten eine allgemeine Maskenpflicht auch im Unterricht geben, offen war bis zum Abend, ob die auch in der Grundschule und im Hort gilt. Generelle Schulschließungen sind nicht im Gespräch, auch Kitas sollen in Risikogebieten offen bleiben. Laut der Überlegungen für die neue Corona-Verordnung sind Einschränkungen auch vorgesehen, wenn die Zahl der registrierten Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen den Wert 35 überschreitet, wenn also die Ampel „orange“ leuchtet. Auch hierzu hatten sich Bund und Länder verständigt, die Eckpunkte sollen jetzt Teil der neuen Verordnung werden: In Gaststätten sollen danach Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis auf 25 Teilnehmer beschränkt werden. In den eigenen vier Wänden dürfen sich höchstens 15 Personen treffen. Auch bei einer auf   „Orange“ geschalteten Corona-Ampel soll eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen gelten.

Keine Quarantänepflicht mehr für Urlauber

Die neue Verordnung regelt auch den Umgang mit Urlaubern aus Risikogebieten: Für sie entfällt die zweiwöchige Quarantänepflicht. Bei Urlaubsbeginn müssen sie aber weiter einen negativen Corona-Test vorlegen. Tagesgäste aus Risikogebieten sind weiter nicht zugelassen, Menschen aus Risikogebieten wie Berlin dürfen ihre Freunde und Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern nicht besuchen. Dieses Besuchsverbot gilt nicht für die enge Familie („Kernfamilie“).

Landkreise können Regeln verschärfen

Die betroffenen Landkreise sollen zusätzlich das Recht bekommen, die Maßnahmen noch zu verschärfen. Sie können die Regeln je nach Infektionsgeschehen auch auf bestimmte Orte beschränken. Nach NDR-Informationen ist aber nicht geplant, Bewohner aus landeseigenen Risikogebieten Besuche bei Freunden und Bekannten in anderen Landesteile zu untersagen. Ein Besuchsverbot gelte nur bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern, hieß es. Mit der neuen Verordnung will das Land auch die Bundeswehr stärker einbinden. Soldatinnen und Soldaten könnten den Gesundheitsämtern bei der Kontaktverfolgung helfen. „Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr als erfahrenen und zuverlässigen Partner hat sich bewährt“, heißt es in dem Entwurf zur Verordnung.