MV stemmt sich mit schärferen Regeln gegen Corona-Pandemie

21. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 20.10.2020 21:36 Uhr

Nach langen Verhandlungen verständigt sich das Land auf schärfere Corona-Regeln für mögliche Corona-Hotspots. Das Spitzentreffen musste wegen eines Corona-Falles in der Staatskanzlei unterbrochen werden.

von Stefan Ludmann

Die Landesregierung in Schwerin verschärft die Maßnahmen im Umgang mit möglichen Corona-Risikogebieten in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Regionen zu Corona-Hotspots werden, dann gelten dort künftig eine Sperrstunde für Gaststätten und weitgehende Kontakt-Beschränkungen. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Kommunen und Verbänden nach langen Verhandlungen verständigt. Über die Ergebnisse haben am Dienstagabend Vize-Ministerpräsident und Innenminister Lorenz Caffier und Gesundheitsminister Harry Glawe (beide CDU) informiert.

Alles, was Sie rund um die neuen Verschärfungen in Mecklenburg-Vorpommern in Risikogebieten wissen müssen.

Wenn die Corona-Ampel auf „Rot“ steht

Gibt es in einem Landkreis oder in den beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock mehr als 50 Fälle auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, dann schaltet die Corona-Ampel künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern auf „Rot“: Nach der neuen Verordnung gilt dann eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf belebten Plätzen, in Einkaufszentren und auf dem Wochenmarkt. In Gaststätten dürfen sich nur noch höchstens zehn Menschen zusammen treffen. Privat gilt eine schärfere Kontaktbeschränkung, in den eigenen vier Wänden dürfen nur zehn Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen.

Sperrstunden sind fortan möglich

Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen, von da an dürfen auch Tankstellen kein Alkohol mehr verkaufen. Veranstaltungen – egal ob innen oder außen – sind in einem Risikogebiet nur noch mit maximal 100 Teilnehmern möglich. Das gilt, so Caffier, auch für Sportveranstaltungen. Bei einem Hygiene-Konzept in Absprache mit dem Gesundheitsamt sind möglicherweise auch mehr möglich. Herbst- und Weihnachtsmärkte fallen aus. An weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht auch im Unterricht geprüft, sie wird damit nicht zwingend. Eine Schließung von Kitas und Schulen ist auch in Corona-Hotspots nicht geplant.

Wenn die Corona-Ampel auf „Orange“ steht

Mit den Einschränkungen übernimmt Mecklenburg-Vorpommern weitgehend die Eckpunkte, auf die sich der Bund und die Länder in der vergangenen Woche nach zähem Ringen verständigt haben. Nach der neuen Corona-Verordnung sind Maßnahmen auch vorgesehen, wenn die Zahl der registrierten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen den Wert 35 überschreitet, wenn also die Ampel „Orange“ leuchtet.

In Gaststätten sollen danach Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis auf 25 Teilnehmer beschränkt werden. In den eigenen vier Wänden dürfen sich höchstens 15 Personen treffen. Auch bei einer auf „Orange“ geschalteten Corona-Ampel soll eine allgemeine Maskenpflicht auf belebten Plätzen oder auf Wochenmärkten gelten. Zu Innen-Veranstaltungen dürfen höchstens 200 Besucher kommen, im Freien gilt die 500er-Grenze. Die Sperrstunde in Gaststätten wird um eine Stunde auf 1 Uhr vorverlegt.

Bundeswehr soll weiter aushelfen

Die betroffenen Landkreise haben aber weiter das Recht, die Maßnahmen noch zu verschärfen. Sie können die Regeln je nach Infektionsgeschehen auch auf bestimmte Orte beschränken. Das Land setzt außerdem auf eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr bei der Kontaktverfolgung. Die Bundeswehr sei immer ein verlässlicher und bewährter Partner, heißt es. Gesundheitsminister Glawe sagte, die Infektionsketten müssten weiter ermittelt werden.

Beherbergungsverbot: „Das Urteil wird anerkannt“

Die Landesregierung hat auch eine Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu dem Beherbergungsverbot angekündigt. Man werde die Entscheidung akzeptieren, sagte Caffier. Die Richter in Greifswald hatten die einschränkende Regelungen für Urlauber aus Risikogebieten kassiert und der Landesregierung damit rechtlich in die Schranken gewiesen. Das Kabinett hatte erst am vergangenen Sonnabend erklärt, das Land werde künftig auf die bisher geltende zweiwöchige Quarantänepflicht für Gäste aus diesen Corona-Hotspots verzichten. Die müssten dann künftig nur noch einen negativen Corona-Test mitbringen, hieß es am Sonnabend.