MV: Keine Quarantäne nach Reisen in Inlands-Risikogebiete

22. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 22.10.2020 15:43 Uhr

Mecklenburger und Vorpommer, die in inländische Risikogebiete reisen, müssen sich nach ihrer Rückkehr nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das hat die Landesregierung nun klargestellt.

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Reisen in inländische Risikogebiete jetzt wieder ohne Einschränkung möglich. Das hat die Landesregierung auf Anfrage des NDR klar gestellt. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns können danach in Corona-Hotspots wie Berlin Urlaub machen oder dort Freunde besuchen. Ausnahmen gelten nur, wenn die Behörden in den Risikogebieten Einschränkungen für auswärtige Bürger erlassen haben. Von einem Land der vergleichsweise strengsten Corona-Regeln ist Mecklenburg-Vorpommern damit zu einem Bundesland mit eher liberalen Maßnahmen geworden.

Keine Quarantäne bei Rückkehr aus inländischen Risikogebieten

Laut der neuesten Corona-Verordnung müssen Mecklenburger und Vorpommern bei ihrer Rückkehr aus Corona-Hotspots im Bundesgebiet nicht – wie bisher – in zweiwöchige Quarantäne, sich müssen sich auch nicht beim Gesundheitsamt melden. In der Verordnung wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei Symptomen eine Quarantäne nötig ist. Noch kurz nach den Herbstferien mussten Eltern per Bescheinigung in der Schule ihrer Kinder versichern, dass sie nicht in Risikogebiete verreist waren, dazu zählten auch die im Bundesgebiet.

Quarantänepflicht bei Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten

Anderes gilt weiter für Reisen in ausländische Risikogebiete. Wer aus diesen Regionen einreist oder zurückkehrt, der muss weiter in eine 14-tägige Quarantäne und muss sich beim Gesundheitsamt melden. Dieses überwacht die „häusliche Absonderung“. Die Landesverordnung macht dabei weiter keinen Unterschied zwischen EU-Ländern und den übrigen Staaten, sie fasst alles als „Ausland“ zusammen. Polen wird demnach genauso behandelt wie beispielsweise Südkorea.

Schwesig kritisiert Aufhebung der Testpflicht

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat unterdessen das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald kritisiert. Die Richter hatten entschieden, dass der bisher verpflichtende negative Corona-Test für einreisende Urlauber aus inländischen Risikogebieten unzulässig ist. Sie kippten damit einen Passus, für den sich Schwesig mehrfach – trotz rechtlicher Bedenken – stark gemacht hatte. In den Augen der Regierungschefin erschwert die Aufhebung der Testpflicht die Kontrolle über die Virus-Ausbreitung im Nordosten.

„Das macht es in Zeiten, wo die Zahlen massiv ansteigen, wo wir den eigenen Bürgern hier vor Ort wieder Einschnitte zumuten müssen, nicht einfacher“, sagte Schwesig der Nachrichtenagentur dpa. Die Richter hatte ihre Entscheidung mit rechtlichen Unstimmigkeiten in der Landesverordnung begründet. Es gebe keine „sachlichen Gründe“, warum Berufspendler, Studenten oder andere Personengruppen aus Risikogebieten bei ihrer Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern keinen negativen Test vorlegen müssen, Urlauber aber schon. Zu den Personengruppen, für die Ausnahmen von der Testpflicht galten, gehörten auch Abgeordnete und Regierungsmitglieder.