Der digitale Impfnachweis für das Smartphone steht in Deutschland seit Mitte Juni zur Verfügung. Seit Anfang Juli 2021 gilt der Digital-Pass auch EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen. Das Bundesgesundheitsministerium rät Urlaubern allerdings, sicherheitshalber zusätzlich ihren Papier-Ausweis mitzunehmen.
Ja. Der digitale Impfpass bleibt ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wer kein Smartphone besitzt oder den Nachweis nicht digital vorlegen möchte, kann auch weiterhin den gelben Papier-Impfpass nutzen.
Nach der Zweitimpfung oder einer Auffrischungsimpfung (Booster) händigen Arztpraxen oder Impfzentren in der Regel einen schriftlichen Impfnachweis aus, der einen QR-Code enthält. Darüber hinaus werden alle Covid-19-Impfungen mit einem Stempel sowie einer Unterschrift im gelben Impfpass dokumentiert. Gegen Vorlage des Personalausweises und des gelben Impfpasses stellen auch Apotheken später den schriftlichen Impfnachweis kostenlos aus. Das Portal mein-apothekenmanager.de listet alle Apotheken auf, die den Service anbieten.
Ja, seit dem 9. Juli 2021 können auch Genesene und einmalig Geimpfte ein digitales Zertifikat erhalten. Das war zuvor nicht möglich. Um das Zertifikat zu bekommen, müssen sie drei Dokumente vorlegen: den Personalausweis, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige Impfung, etwa in Form des gelben Impfbuchs. Eine Genesenenimpfung ist dann nötig, wenn eine Infektion mehr als 180 Tage her ist.
Um den Impfnachweis auf dem Smartphone digital zu speichern, muss der QR-Code auf dem Papierausdruck gescannt werden. Damit das reibungslos klappt, sollte das Dokument an der Stelle, wo der QR-Code aufgedruckt ist, möglichst nicht geknickt sein.
Die kostenlose CovPass-App oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts speichern den digitalen Impfnachweis lokal auf dem Smartphone. Auch mit der Luca-App, die zur Verfolgung von Personendaten bei der Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist es möglich, digitale Impfdokumente einzulesen und zu speichern.
Bei Bedarf zeigen Verbraucher den QR-Code in den Apps, sodass Gastronomen, Fluggesellschaften und andere Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen müssen, mit einer Prüfapp das Impfzertifikat auslesen können – ähnlich etwa wie bei einer digitalen Bahnfahrkarte.
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen alle digitalen Impfnachweise nur vorübergehend im Impfprotokollierungs-System erstellt und anschließend gelöscht werden. Dauerhaft wären die eigenen Daten dann ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Dort sollen sie mit einer Signatur fälschungssicher geschützt sein.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann der QR-Code erneut ins Smartphone eingelesen werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sollte man den Code daher an einem sicheren Ort aufbewahren und niemals ins Netz stellen.