Bund-Länder-Beschlüsse: Kürzere Quarantäne und 2G-Plus
7. Januar 2022Bund und Länder haben sich am Freitag auf einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Größtenteils gelten die beschlossenen Corona-Regeln bereits in Mecklenburg-Vorpommern.
In der Gastronomie wird die 2G-Plus-Regel eingeführt, die Quarantänefristen werden verkürzt. UM 17 Uhr will sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) äußern. Wir berichten in einem NDR MV Live.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich im Kampf gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt. Die neuen Regeln gelten bereits im Wesentlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Scholz warb erneut dafür, sich impfen zu lassen. Dies sei der beste Schutz, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Deutschland sei bislang besser als befürchtet durch die neue Coronavirus-Welle gekommen. Laut Scholz besteht unter den Ministerpräsidenten EInigkeit darüber, dass die allgemeine Impfpflicht kommen müsse. Einzelheiten nannte er jedoch nicht.
Auf folgende Beschlüsse haben sich Bund und Länder verständigt:
- Schon in Kürze gilt die 2G-Plus-Regel bundesweit beim Zugang zur Gastronomie. Das heißt nur noch Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder Nachweis einer Booster-Impfung dürfen rein. Wann genau die Regel in Kraft tritt, ist noch offen.
- Die Quarantäne-Regeln werden geändert. Kontaktpersonenvon Omikron-Infizierten, die einen vollständigen Impfschutz inklusive Booster-Impfung haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für andere endet die Quarantäne nach 10 Tagen, wobei man sich nach 7 Tagen freitesten kann. Pflege- und medizinische Beschäftigte können die Isolation 7 Tage nach Ansteckung durch einen PCR-Test beenden. Bei Schülern und Kita-Kindern kann die Quarantäne als Kontaktperson nach 5 Tagen durch einen Test beendet werden.
- Die Wirtschaftshilfen werden verlängert und für die Gastronomie verbessert.
Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Die bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben bis auf Weiteres bestehen: Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind maximal 10 Personen erlaubt, bei Ungeimpften nur die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.