Bund-Länder-Beschlüsse: Kürzere Quarantäne und 2G-Plus

Bund-Länder-Beschlüsse: Kürzere Quarantäne und 2G-Plus

7. Januar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 07.01.2022 16:46 Uhr

Bund und Länder haben sich am Freitag auf einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Größtenteils gelten die beschlossenen Corona-Regeln bereits in Mecklenburg-Vorpommern.

In der Gastronomie wird die 2G-Plus-Regel eingeführt, die Quarantänefristen werden verkürzt. UM 17 Uhr will sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) äußern. Wir berichten in einem NDR MV Live.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich im Kampf gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt. Die neuen Regeln gelten bereits im Wesentlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Scholz warb erneut dafür, sich impfen zu lassen. Dies sei der beste Schutz, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Deutschland sei bislang besser als befürchtet durch die neue Coronavirus-Welle gekommen. Laut Scholz besteht unter den Ministerpräsidenten EInigkeit darüber, dass die allgemeine Impfpflicht kommen müsse. Einzelheiten nannte er jedoch nicht.

Auf folgende Beschlüsse haben sich Bund und Länder verständigt:

  • Schon in Kürze gilt die 2G-Plus-Regel bundesweit beim Zugang zur Gastronomie. Das heißt nur noch Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder Nachweis einer Booster-Impfung dürfen rein. Wann genau die Regel in Kraft tritt, ist noch offen.
  • Die Quarantäne-Regeln werden geändert. Kontaktpersonenvon Omikron-Infizierten, die einen vollständigen Impfschutz inklusive Booster-Impfung haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für andere endet die Quarantäne nach 10 Tagen, wobei man sich nach 7 Tagen freitesten kann. Pflege- und medizinische Beschäftigte können die Isolation 7 Tage nach Ansteckung durch einen PCR-Test beenden. Bei Schülern und Kita-Kindern kann die Quarantäne als Kontaktperson nach 5 Tagen durch einen Test beendet werden.
  • Die Wirtschaftshilfen werden verlängert und für die Gastronomie verbessert.

Neue Corona-Regeln: Bundesweit 2G-Plus in Gastronomie – kürzere Quarantäne

Stand: 07.01.2022 16:51 Uhr

Bundesregierung und Bundesländer haben heute vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und der sich ausbreitenden Omikron-Virusvariante eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen – unter anderem für die Gastronomie. Was ändert sich, was galt bereits bisher – und wie setzen Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Schutzmaßnahmen um? Ein Überblick.

Das Ziel der Politikerinnen und Politiker ist weiterhin, die Ausbreitung des Coronavirus und der Omikron-Variante zu bremsen – und das Gesundheitswesen im Land nicht zu überfordern. Vor diesem Hintergrund haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Bundesregierung heute in ihrer ersten gemeinsamen Sitzung im Jahr 2022 darauf geeinigt, dass die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen und Regelungen verlängert werden – und außerdem die Maßnahmen in der Gastronomie bundesweit verschärft werden.

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde von heute

Laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der die Ergebnisse der Videokonferenz gemeinsam mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) vorstellte, einigte sich die Bund-Länder-Runde auf folgende neue Punkte:

  • 2G-Plus-Regelung bundesweit in der Gastronomie

In der Gastronomie wird bundesweit die sogenannte 2G-Plus-Regelung eingeführt. Unabhängig von der lokalen Inzidenz dürfen künftig nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene in Lokale, die ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Ein Datum für die Einführung der bundesweit gültigen Regelung ist noch nicht bekannt. In Norddeutschland gelten entsprechende Regeln bereits oder treten kommende Woche in Kraft.

  • Verkürzung und Vereinfachung der Quarantänezeiten

Die Quarantäne- und Isolationszeiten von Kontaktpersonen und Covid-19-Erkrankten werden verkürzt und vereinfacht. Entsprechende Empfehlungen hatten zuvor die Gesundheitsminister gemacht, um die Arbeitsfähigkeit der sogenannten kritischen Infrastruktur (etwa Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr) sichern zu können. Bisher konnten Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten. Wenn es sich etwa um Omikron handelt, gab es auch für Geimpfte keine Ausnahmen. Künftig werden Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis “freitesten” können.

  • Empfehlung zur Verwendung von FFP2-Masken

Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs soll die Verwendung von FFP2-Masken nicht vorgeschrieben, jedoch dringend empfohlen werden.

Debatte um epidemische Lage und Impfpflicht

Die unionsgeführten Bundesländer dringen auf die Wiedereinführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Ein weiteres Thema dürfte auch die Diskussion um die allgemeine Impfpflicht sein.

Nach den Gesprächen zwischen Bund und Ländern wollen sich am späten Nachmittag die Regierungschefs Stephan Weil (Niedersachsen/SPD), Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern/SPD), Peter Tschentscher (Hamburg/SPD) und der sich derzeit in Quarantäne befindliche Daniel Günther (Schleswig-Holstein/CDU) zu den Ergebnissen äußern. NDR.de überträgt die Statements live. Um 20.15 Uhr sendet Das Erste ein ARD extra mit dem Titel “Die Corona-Lage”.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wird unter anderem die 2G-Plus-Regel ausgeweitet, Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Quarantänezeiten werden verkürzt.


Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben bis auf Weiteres bestehen: Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind maximal 10 Personen erlaubt, bei Ungeimpften nur die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.