497,1 – RKI meldet höchste deutsche Sieben-Tage-Inzidenz aller Zeiten
15. Januar 2022
Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 235 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 268 Todesfälle. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 7.913.473 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Freitag 3,23 an (Donnerstag: 3,09, Mittwoch: 3,13). Sie war damit erstmals seit einigen Tagen wieder gestiegen. Am Wochenende wird sie nicht veröffentlicht.
Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Samstag mit 6.942.400 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 115.572.
Tübingen-OB Palmer attackiert Impfpflicht-Skeptiker: „Umstandskrämerei ist reiner Vorwand“
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hält die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus in den Kommunen für eine Leichtigkeit. „Es gibt kein Umsetzungsproblem. Jede Kommune in Deutschland ist über ihre Bußgeldstelle und Einwohnermelderegister in der Lage das umzusetzen“, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Das gehe innerhalb weniger Wochen – auch ohne Impfregister.
Wenn etwa FDP-Politiker oder andere Impfgegner behaupteten, es sei schwierig, eine solche Pflicht umzusetzen, sei das vorgeschoben. „Die Umstandskrämerei ist ein reiner Vorwand“, sagte Palmer, der für eine rasche Impfpflicht eintritt. „Wer etwas nicht will, sucht Probleme. Wer etwas will, sucht Lösungen.“
Sollte der Bundestag die Impfpflicht samt einem Bußgeld von etwa 5000 Euro beschließen, könnten die Kommunen einen Auszug aus den elektronisch geführten Einwohnermeldedateien erstellen und alle Bürger über 18 Jahren anschreiben. So etwas ähnliches habe er erst im November veranlasst, es habe eine Woche gedauert.
In dem Schreiben würden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb von vier Wochen zumindest einen Nachweis für ihre Erstimpfung schriftlich vorzulegen. Falls sie dem nicht nachkommen, schickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Drohung eines Strafgeldes von bis zu 5000 Euro. Auch für die Bußgeldstelle seien die zusätzlichen Verfahren kein Problem. Palmer bot sich an, das in Tübingen zu erproben, wenn die Impfpflicht kommen sollte. „Wir machen das auch als Modellkommune.“
Bericht: Inzidenzen auch in Mecklenburg-Vorpommern fehlerhaft berechnet
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat es einem Bericht der „Welt“ zufolge Ungenauigkeiten bei den erfassten Corona-Zahlen gegeben. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verschärfte Anfang Dezember 2021 die Corona-Regeln wegen erhöhter Inzidenzen bei Ungeimpften.
Schwesig hatte in einer Sondersitzung des Landtags zur Corona-Lage am 3. Dezember 2021 vermeldet, die Corona-Inzidenz liege bei Geimpften in Mecklenburg-Vorpommern bei unter 70, bei den Ungeimpften liege sie bei über 1.000.
Wie die „Welt“ berichtet, seien dabei jedoch die Neuinfizierten mit unbekanntem Impfstatus bei der Inzidenzberechnung pauschal den Ungeimpften zugerechnet worden. Am 3. Dezember 2021 betrug diese Gruppe mit 691 Fällen immerhin mehr als die Hälfte der Neuinfektionen. 117 Neuinfektionen entfielen auf nachgewiesen Geimpfte, 403 auf nachgewiesen Ungeimpfte.
Zuvor waren ähnliche Vorgänge in Bayern und Hamburg ans Licht gekommen. In beiden Ländern waren ebenfalls Corona-Fälle mit unbekanntem Impfstatus pauschal den Ungeimpften zugeordnet worden. Dadurch entstand eine Differenz zwischen den Inzidenzen von Geimpften und Ungeimpften, womit schärfere Maßnahmen wie 2G begründet wurden.
Auch für die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Zahlen-Ungenauigkeit Folgen: Schwesig nahm die verzerrten Inzidenzen zum Anlass, um die 2G- beziehungsweise die 2G-Plus-Regel in vielen Bereichen zu verlängern und sorgte für noch strengere Kontaktbeschränkungen.
Ein weiteres Problem lag in der Errechnung der Auslastung der Intensivbetten in Mecklenburg-Vorpommern. Laut „Welt“ hatte die Landesregierung bei der Berechnung nicht alle Intensivbetten des Landes miteinbezogen (etwas mehr als 600), sondern lediglich 100. Damit entstand der Eindruck einer höheren Auslastung. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte Teile dieses Corona-Warnstufensystems am 7. Januar 2022.