Vier Eilanträge gegen Corona-Landesverordnung in MV

3. November 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 03.11.2020 13:24 Uhr

Die neue Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wird ein Fall für das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Vier Eilanträge sind gegen das Regelwerk bislang eingegangen.

Am Oberverwaltungsgericht Greifswald sind vier Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns eingegangen. Sie stammen von Klägern, die unmittelbar von dem Teil-“Lockdown” betroffen sind. Die Eilanträge stammen nach Angaben einer Gerichtssprecherin von den Betreibern eines Nageldesignstudios, eines Fitnessstudios und einer Spielhalle.

Tourist klagt, weil er Urlaub in Ferienhaus machen will

Sie alle müssen ihre Betriebe aufgrund einer Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis Ende November schließen. Außerdem klagt ein Tourist, der gerne in einem Ferienhaus Urlaub machen möchte und eine entsprechende Reise gebucht hatte. Allerdings sind auch touristische Übernachtungen der Verordnung nach verboten.

Beide Seiten können sich noch äußern

Derzeit hat das Land als beklagte Seite Gelegenheit, sich zu den Eilanträgen zu äußern. Danach können auch die Kläger nochmals Position beziehen. Erst danach wird der Senat des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu einer Beratung zusammenkommen.