Landesregierung lockert Corona-Regeln für den Sport

Landesregierung lockert Corona-Regeln für den Sport

2. Februar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 02.02.2022 17:17 Uhr

Im Amateur-, Freizeit- und Kindersport in Mecklenburg-Vorpommern sind auch bei Corona-Warnstufe „rot“ wieder Punktspiele und Wettbewerbe möglich. Auch für Zoos und Musikschulen gibt es Lockerungen. Die Reaktionen sind geteilt.

Auch wenn die Corona-Warnampel im betroffenen Landkreis auf „rot“ steht, können Amateur- und Freizeitsportler in Mecklenburg-Vorpommern wieder zu Punktspielen antreten und Wettkämpfe austragen. Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, die Corona-Landesverordnung entsprechend zu ändern. Voraussetzung für diese Sportveranstaltungen sind strenge Hygienekonzepte und die 2G-Plus-Regel. Zuschauer sind bei Warnstufe „rot“ – anders als bei „orange“ und „gelb“ – weiterhin nicht erlaubt. Die neuen Regeln sollen bereits am kommenden Wochenende gelten, so Sportministerin Stefanie Drese (SPD). Für die Veranstaltungen gilt, dass in Innenräumen und Hallen 100 Menschen inklusive der Betreuer und Schiedsrichter anwesend sein dürfen, auf Sportplätzen sind es 200. Derzeit steht die Corona-Ampel nur in der Stadt Rostock und im Landkreis Rostock auf „rot“.

Die Zuschauer-Regelung wird einheitlich. Das beschlossen die Landesregierungen. In Hallen sind bis zu 4.000 Fans erlaubt.

Landessportbund und Vereine begrüßen Entscheidung

In Mecklenburg-Vorpommern sind in rund 1.800 Sportvereinen knapp 260.000 Mitglieder organisiert. Der Präsident des Landessportbundes, Andreas Bluhm, zeigte sich bei NDR MV Live erleichtert: „Wir sind froh, dass der Wettkampf- und Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann – möglichst schon am Wochenende.“ Das stelle die Vereine zwar kurzfristig in der Organisation und in der Umsetzung vor „die eine oder andere Problematik“, aber es überwiege die Freude darüber, dass speziell die Kinder und Jugendlichen in den Vereinen nun ihren Spielbetrieb vernünftig zu Ende bringen könnten.

Der Amateursport im Nordosten darf auch bei Stufe „rot“ wieder Wettkämpfe bestreiten. So reagieren Vereine und Verbände.

Nur wenige Vereins-Austritte in der Pandemie

Bluhm geht davon aus, dass die Entscheidung früh genug gekommen ist, damit es – bis auf wenige Ausnahmen wie etwa die Leichtathletik-Hallensaison – nicht wie im vergangenen Jahr zu Saisonabbrüchen kommen werde. Bluhm zeigte sich auch in einem anderen Punkt zufrieden: Nach vorläufigen Berechnungen ist es durch die Pandemie zu keinen nennenswerten Kündigungen von Vereinsmitgliedschaften gekommen. So habe der Verband 2021 rund 3.000 Mitglieder verloren, in diesem Jahr könnte die Mitgliederanzahl aber sogar wieder leicht steigen, so Bluhm weiter.

Unverständnis über Zuschauerverbot

Auch in den Vereinen wurden die Lockerungen positiv aufgenommen, das Zuschauerverbot wird jedoch als „nicht nachvollziehbar“ gesehen. „Wir begrüßen die Entscheidungen und sind positiv gestimmt, dass wir wieder Wettkämpfe durchführen können in allen Altersklassen. Was wir natürlich nicht so gut finden ist, dass ohne Zuschauer Wettkämpfe stattfinden sollen, und wir hoffen, dass darüber nochmal nachgedacht wird“, sagte Christian Blanck, Vorstand beim Rostocker FC. Dieses Verbot treffe insbesondere Eltern und andere Familienangehörige von Kindern und Jugendlichen, die ihre Schützlinge häufig zu den Wettkämpfen begleiteten. Es stelle sich auch die Frage, wer die Auflagen wie 2G-Plus und FFP2-Maskenpflicht überprüfen soll. „Wir hoffen, dass wir das in der Kürze der Zeit hinbekommen, sind aber positiv gestimmt, da unsere Trainer sehr, sehr fleißig sind“, so Blanck weiter.

Mehr Zuschauer beim Profi-Sport

Nach einem aktuellen Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien können unterdessen deutschlandweit Zuschauer wieder bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in die Stadien und Hallen hineingelassen werden. Dabei dürfen im Freien demnächst bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein. In Innenräumen liegt die zulässige Auslastung „bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauenden“, heißt es in dem Beschluss vom Mittwoch, der dem NDR vorliegt. Er muss in die Corona-Verordnungen der Länder übernommen werden. Die Landesregierung wolle darüber am kommenden Dienstag beraten, hieß es. Sie ließ allerdings protokollieren, dass das beschlossene mögliche Zuschauer-Maximum in Mecklenburg-Vorpommern „nicht ausgeschöpft werden sollte“. Profitieren von einer Rückkehr der Zuschauer würden in Mecklenburg-Vorpommern neben Hansa Rostock auch Volleyball-Bundesligist SSC Palmberg Schwerin sowie die Zweitligisten HC Empor Rostock im Handball und Rostock Seawolves im Basketball.

CDU gibt sich fassungslos

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Franz-Robert Liskow, kritisierte, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Sport weiterhin vor weitgehend leeren Rängen stattfinden müsse. Damit gehe die Zeit der Geisterspiele in Mecklenburg-Vorpommern weiter, während andere Bundesländer die Corona-Regeln lockern würden. „Die Borniertheit von Frau Schwesig macht mich fassungslos“, so Liskow. Befürchtungen, dass „die enorme Machtkonzentration in der Staatskanzlei“ die Gefahr der Willkür in sich birge, würden sich anscheinend bestätigen.

Der sportpolitische Sprecher der AfD, Thomas de Jesus Fernandes, wies darauf hin, dass bei Warnstufe „rot“ Sport im Innenbereich nur für geimpfte Sportler möglich sei. Das stelle eine „klare Wettbewerbsverzerrung“ dar. Die Landesregierung diktiere den Sportlern, wer von ihnen trainieren darf und wer nicht. Die FDP forderte unterdessen erneut, wie in Schleswig-Holstein die 2G-Regel im Einzelhandel abzuschaffen.

Lockerungen für Musik- und Kunstschulen

Die Landesregierung lockerte auch die Vorschriften für die Musik- und Jugendkunstschulen, wo die Zahl der Kursteilnehmer bislang auf zehn begrenzt ist. Künftig dürfen in Innenräumen 15 und draußen 25 Teilnehmer zugelassen werden, so Drese. Auch die Innenbereiche von Zoos und Tierparks dürfen laut der Ministerin öffnen. Für Besucher gilt die 2G-Plus-Regel und sie müssen eine FFP2-Maske tragen.

Keine Änderungen für den Einzelhandel

Erleichterungen für den Einzelhandel, wie von Fachverbänden und großen Teilen der Opposition gefordert und in Schleswig-Holstein beschlossen, hat die Landesregierung nicht verabschiedet. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, man werde darüber beim nächsten Bund-Länder-Gipfel am 16. Februar reden. Beim Einkauf jenseits der Geschäfte für den täglichen Bedarf gilt deshalb in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die 2G-Regelung, Kunden müssen also geimpft oder genesen sein.