Gottesdienste und Friseurbesuche ab 4. Mai in MV möglich

28. April 2020 Aus Von mvp-web

Die Landesregierung hat am Nachmittag weitere Einzelheiten zu Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben.

Demnach werden Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte ab dem 4. Mai in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt sein. Auch Friseure dürfen ab diesem Tag wieder öffnen. Das Abstandsgebot sei einzuhalten, die Haare dürften nur nass geschnitten werden. Geprüft wird, ob vom 11. Mai an Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios wieder öffnen können. Zudem müssen Patienten in Arztpraxen ab sofort eine Schutzmaske tragen. Dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) mitteilte.

Einige Ausnahmen für Maskenpflicht beim Arzt

Die Maskenpflicht gelte auch in Psychotherapie-Praxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. “Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden”, so Glawe. Möglich seien wie im Einzelhandel eine Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch. Wer hinter einer Plexiglas-Scheibe sitzt – zum Beispiel am Tresen einer Arztpraxis – muss Glawe zufolge keinen Mundschutz tragen. Auch Kinder bis zum Schuleintritt sowie Menschen, die aus medizinischen oder psychischen Gründen keine Maske tragen können, seien davon befreit.

Stand: 28.04.2020 15:19 Uhr  – NDR 1 Radio MV