247.862 Corona-Neuinfektionen – Krankenkassen verweigern sich der Impfpflicht-Kontrolle
10. Februar 2022Das Robert Koch-Institut (RKI) hat einen Anstieg der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz gemeldet und damit erneut einen Höchstwert. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Donnerstagmorgen mit 1465,4 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1450,8 gelegen, vor einer Woche bei 1283,2 (Vormonat: 362,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 247.862 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.00 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 236.120 Ansteckungen.
Die Zahlen haben allerdings nur noch begrenzt Aussagekraft. Experten gehen von einer hohen Zahl von Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Testkapazitäten und Gesundheitsämter sind vielerorts am Limit, Kontakte werden nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Zudem dürfte mit der geplanten Priorisierung bei PCR-Tests die Zahl der Menschen steigen, die ihre Infektion nicht mehr über einen PCR-Test bestätigen lassen – so dass sie nicht in die offizielle Statistik einfließt.
Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 238 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 164 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 11.769.540 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte aber deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Mittwoch mit 6,02 an (Dienstag: 5,60). Darunter können auch Menschen mit positivem Corona-Test sein, die eine andere Haupterkrankung haben. Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit 8.487.100 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 119.453.
„Aufgabe des Staates“: Krankenkassen verweigern sich der Impfpflicht-Kontrolle
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich nicht für die Kontrolle einer allgemeinen Impfpflicht zuständig. Diesem Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die einen Gesetzentwurf vorbereiten, erteilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine Absage. Ein GKV-Sprecher sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag), dass die Kassen bereit seien, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte den Funke-Zeitungen dagegen, man wolle den Plan beibehalten. „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.“ Die Parlamentariergruppe wolle den Gesetzentwurf noch „vor der kommenden Woche“ veröffentlichen.
Die Abgeordneten wollen eine ab dem 1. Oktober geltende allgemeine Impfpflicht ab 18 Mitte März im Bundestag beschließen. Die Krankenkassen sollten dann ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern. Dann sollten die Kassen diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, hatte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann erläutert. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. An dem Vorschlag waren neben Strack-Zimmermann und Wiese die SPD-Abgeordneten Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP beteiligt.