Ungeimpften Medizin-Studenten droht Betretungsverbot
10. Februar 2022Auch für Studierende der Human- und Zahnmedizin der Universität Greifswald soll ab Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten. Für ungeimpfte Studierende hätte das zur Folge, dass sie ihr Studium nicht fortsetzen können. Manch einer lässt sich jetzt impfen.
Von den etwa 680 Studierenden wären 32 ungeimpfte Human- und Zahnmediziner betroffen. Diese haben keinen Nachweis über ihre Impfung oder ihren Genesenenstatus vorgelegt. Sollten die Betroffenen diesen Nachweis der Universitätsmedizin bis Mitte März nicht vorlegen können, müssen sie dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Laut Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt des Landkreises den ungeimpften Studierenden ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen. Für viele von ihnen ist die Arbeit im Klinikum aber dringend notwendig, um praktische Prüfungen zu absolvieren und so das Studium fortzuführen beziehungsweise abzuschließen.
Mail vom Dekanat
Die Zahnmedizin-Studierenden seien vom Dekanat per Mail darüber informiert worden, sagte der Student Arvid Vetter NDR 1 Radio MV. Darin habe gestanden, dass das Betretungsverbot vom Gesundheitsamt ausgesprochen werde, so Vetter. Allerdings habe das Gesundheitsamt in Vorpommern-Greifswald bereits zwei Tage zuvor angekündigt, dies aufgrund mangelnder Ressourcen nicht umsetzen zu können. Daraufhin hätten sich die Studierenden an den Leiter der Zahnklinik gewandt. „Der hat uns darüber informiert, das auch von Seiten der Universitätsmedizin ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann und wird“, Vetter weiter.
„Ich werde mich impfen lassen“
Für Vetter stand daraufhin fest, was zu tun sei. „Ich ziehe jetzt für mich die Konsequenz aus der Situation, dass – sollte sich die Regelung nicht ändern und zum 16. März umgesetzt werden – ich mich impfen lassen werde in den nächsten zwei Wochen, um dann mein Studium zu beenden“, so Vetter. Es sei für ihn das letzte Semester, er habe viel Zeit und Geld in sein Studium investiert, „und jetzt gerade nicht die ganz große Motivation, ein oder zwei Jahre auszusetzen, oder woanders mein Studium zu beenden“, so Vetter weiter.
Von Impfung nicht überzeugt
Ursprünglich habe er sich nicht impfen lassen wollen, „weil der Grund des Eigenschutzes für mich persönlich in meiner Altersklasse nicht ausgereicht hat, um ein wirklicher Faktor für die Impfung zu sein.“ Auch der Fremdschutz als Impf-Argument habe ihn nicht überzeugt. „Wir arbeiten in der Klinik ständig mit FFP2-Masken, mussten uns auch – ich zumindest – täglich testen. Ich habe den Mehrwert einer Impfung in der Reduzierung einer Ansteckungsgefahr zum Beipsiel der Patienten oder auch der Kommilitonen nicht gesehen.“ Grundsätzlich habe er aber Verständnis für die „mehrheitlich beschlossene“ Entscheidung auf Bundesebene zur Impfpflicht.
Wie wird kontrolliert?
Laut dem Gesundheitsamt Vorpommern-Greifswald ist noch nicht klar, wie die Nachweise der Studierenden kontrolliert werden sollen und ob diese dann tatsächlich mit einem Verbot rechnen müssen.