Hilfsgelder für Firmen bis Ende Juni verlängert
14. Februar 2022Stand: 14.02.2022 16:01 Uhr
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Wie das Bundeswirtschaftsministerium nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, wurde zwischen den Ressorts eine Einigung über eine Verlängerung erzielt. Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich zuvor für stufenweise Öffnungsschritte in der Pandemie ausgesprochen. Zur Absicherung für Wirtschaft und Beschäftigte sei eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld aber ebenfalls geboten und sinnvoll, so das Ministerium. In der Systematik der Überbrückungshilfen sei es angelegt, dass diese dann helfen und greifen, wenn es nötig sei, hieß es. Wenn die Konjunktur anziehe, dann sei über das Kriterium des 30-prozentigen Umsatzrückgangs sichergestellt, dass nur die Unternehmen die Hilfen erhalten, die noch unter Einschränkungen leiden.
Die milliardenschweren Überbrückungshilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Pandemie-Folgen für Firmen abzufedern. Das Wirtschaftsministerium hat nun erklärt, dass die Gelder bis Ende Juni verlängert werden.
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa sagte, wurde zwischen den Ressorts eine Einigung über eine Verlängerung erzielt.
Programm wird noch festgelegt
Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich am Wochenende für stufenweise Öffnungsschritte in der Pandemie ausgesprochen. Zur Absicherung für Wirtschaft und Beschäftigte sei eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld aber ebenfalls geboten und sinnvoll, so das Ministerium.
In der Systematik der Überbrückungshilfen sei es angelegt, dass diese dann helfen und greifen, wenn es nötig sei, hieß es. Wenn die Konjunktur anziehe, dann sei über das Kriterium des 30-prozentigen Umsatzrückgangs sichergestellt, dass nur die Unternehmen die Hilfen erhalten, die noch unter Einschränkungen leiden. Die einzelnen Programmbedingungen würden aktuell finalisiert.
Förderhöhe ist gestaffelt
Die milliardenschweren Überbrückungshilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie für Firmen und Jobs abzufedern. Unterstützt werden Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen.
Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs. Habeck hatte in der vergangenen Woche bereits signalisiert, dass die Überbrückungshilfe IV um drei Monate verlängert wird. Die Bundesregierung hatte bereits die Regelungen, die den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtern, um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert.