Corona-Überbrückungshilfen Die Crux mit der Rückzahlung

Corona-Überbrückungshilfen Die Crux mit der Rückzahlung

14. Februar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 14.02.2022 16:13 Uhr

Die bisherigen Überbrückungshilfen sollten Firmen durch die Corona-Krise bringen. Nun gibt es reihenweise Rückzahlungsforderungen. Bund und Länder hätten mehrmals einfach die Regeln geändert, klagen Unternehmen. 

Von Rico Herkner und Andre Kartschall, RBB

Im brandenburgischen Spreewald fällt der Tourismus derzeit nahezu aus. Das ist auch die Erfahrung von Restaurant- und Hotelunternehmer Dirk Meier in Burg. Hier betreibt er die Pension “Zum Schlangenkönig”, eine Anlage mit 16 Doppelzimmern, sieben Suiten und drei Ferienwohnungen. Massagen, Sauna und Wellness gehören zum Angebot. Seit zwei Jahren kommt nur ein Bruchteil der üblichen Gäste.

Meier beantragte Überbrückungshilfen – doch ein Teil der Summe wurde abgelehnt. Denn die ursprünglichen Förderbedingungen änderten sich mehrmals – nachdem er den Antrag schon gestellt und das Geld verplant hatte, wie Meier sagt. Er fühlt sich verschaukelt: “Man kann nicht nach der Antragstellung dreimal die Regeln ändern und am Ende zu einem ganz anderen Ergebnis kommen! Dann hätte ich das nicht beantragt.”

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Förderbedingungen mehrfach geändert

In der Tat änderte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium seine Zuschussregeln mehrmals – und überlässt die Interpretation, was förderfähig ist, den Bundesländern. Die Folge: Zunächst galten Investitionen in Digitalisierung und Hygiene als förderfähig, nun aber gehen bei den Unternehmen reihenweise Ablehnungsbescheide ein – meist, nachdem das Geld dafür schon ausgegeben wurde. Hinzu kommt: Was in einem Bundesland förderungswürdig ist, ist es in einem anderen nicht. Und das, obwohl die Überbrückungshilfen aus einem bundesweiten Topf bezahlt werden. Gerade wurde eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen bis Ende Juni bekannt gegeben.

Olaf Lücke vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA, in Brandenburg spricht von Förderchaos. Viele Hoteliers und Gastwirte hätten richtig Geld in die Hand genommen, denn: “Bei den Überbrückungshilfen wurde den Unternehmen gesagt: ‘Du kannst auch investieren’.”

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“Kommen uns ein bisschen veräppelt vor”

Philipp Gärtner betreibt in Cottbus den Club “Scandale”. Um auch unter Corona-Bedingungen sein Geschäft offen halten zu können, hat er kräftig in eine hygienischere Ausstattung der Sanitäreinrichtungen investiert. Insgesamt eine Million Euro, wie er sagt: “Seifenspender, Wasserhähne, WC-Spülung: alles auf kontaktlos. Und jetzt im Nachhinein wurden wir informiert, dass wir diese Kosten nicht ansetzen können. Und wir kommen uns jetzt ein bisschen veräppelt vor, weil wir das jetzt alles aus eigener Tasche bezahlen müssen.”

Das kritisiert auch DEHOGA-Vertreter Lücke: “Stand jetzt bleiben viele drauf sitzen, weil es plötzlich heißt: Das war keine notwendige Investition, das sei Investitionsstau gewesen.” Und Lücke betont, es gebe sicherlich auch Dinge, die tatsächlich nicht förderungswürdig seien. Ihn störe aber das Hin und Her der Behörden: “Wir wollen hier keine Betrügereien reinwaschen, wir wollen nur, dass vernünftige Investitionen vernünftig abgerechnet werden.”

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Später Ärger auch bei den Soforthilfen

Im Nachhinein gibt es auch Ärger mit den ersten Corona-Zuschüssen, die der Staat ausgezahlt hatte: den Sofort-Hilfen aus dem Frühjahr 2020. Brandenburg hatte damals als eines der ersten Länder ein Programm aufgelegt. Unbürokratisch und schnell sollte den Unternehmen im ersten Lockdown unter die Arme gegriffen werden. Die Probleme begannen kurze Zeit später. “Hier wurden die Bedingungen geändert, als Landes- und Bundesprogramm zusammengelegt wurden”, so Lücke. Wie bei den Überbrückungshilfen auch galten plötzlich andere Regeln.

Das böse Erwachen für viele Unternehmer kam erst lange nach der Auszahlung, als die Bescheide überprüft wurden. “Dann hieß es plötzlich: Personalkosten und Unternehmerlohn können nicht abgerechnet werden”, so Lücke. “Eigentlich verlässt man sich darauf, dass das gilt. Wenn dann zwei Jahre später gesagt wird: ‘April, April’, dann ist das nicht verlässlich.”

Die Rückforderungen können die wirtschaftliche Erholung vieler Unternehmen komplizierter machen. Einerseits herrscht Hoffnung, da die Corona-Maßnahmen zumindest teilweise auslaufen oder gelockert werden könnten; andererseits stehen viele Unternehmen nach der Durststrecke auf wackeligen Füßen. Dass gerade jetzt Fördermittel, die längst sicher geglaubt waren, wieder zurückgezahlt werden sollen, stößt vielen übel auf – und könnte, zumindest in Einzelfällen, das wirtschaftliche Überleben doch noch gefährden.